Kalkulatorische AfA

Kalkulatorische AfA wird von der Anlagenbuchhaltung monatsweise ermittelt. Die Art der Berechnung der kalkulatorischen AfA kann konfiguriert werden, wobei dies an folgenden Stellen im Programm erfolgt:

      Die grundsätzlichen Einstellungen werden in den globalen Einstellungen der Anlagenbuchhaltung festgelegt.

      Die Detaileinstellungen sind am jeweiligen Anlagenstammsatz abhängig von den getroffenen Grundeinstellungen vorzunehmen.

Weiterführende Informationen zu diesen Einstellungsmöglichkeiten finden Sie in den  Kapiteln Hinweise zu den Einstellungen der kalkulatorischen AfA im Anlagenstammsatz und Anlagenstammsatz-Karte.

Die Verbuchung der kalkulatorischen AfA erfolgt zunächst als Fibu-Sachkontenbuchung nach folgendem Schema:

<kalkulatorische AfA> an <verrechnete kalkulatorische AfA>.

Dabei wird eine Kostenbuchung zu der Sachkontenbuchung für das Konto <kalkulatorische AfA> erzeugt. Es wird dabei diejenige Kostenart verwendet, welche dem Sachkonto für die kalkulatorische AfA (=Standardwert) bzw. im Anlagenstammsatz hinterlegt ist.

Die Verbuchung der kalkulatorischen AfA erfolgt in zwei Schritten:

1.  Berechnung der kalkulatorischen Werte und Erzeugung eines Buchungsstapels für die Finanzbuchhaltung. Dies wird in der Anlagenbuchhaltung unter "Anlagestamm > Buchen > Kalkulatorische Kosten verbuchen durchgeführt.

2.  Verbuchung des erzeugten Buchungsstapels. Dies kann entweder über die Stapelverwaltung in der Finanzbuchhaltung oder ebenfalls in der Anlagenbuchhaltung unter "Anlagestamm > Buchen > Kalkulatorische Kosten verbuchen durchgeführt werden.

Die kalkulatorische AfA wird jeweils der Kostenstelle zugeordnet, die für den Anlagenstammsatz zum Belegdatum der Buchung gültig war bzw. ist. Ist eine Kostenschablone im Anlagenstamm hinterlegt, erfolgt die Aufteilung entsprechend der zum Belegdatum gültigen Schablone.
Die verwendete Kostenstelle / -schablone kann daher von den aktuellen Angaben im Stammsatz abweichen. Welche Kostenstelle / -schablone zu welchem Belegdatum gültig war, können Sie der Auswertung Änderungsbeleg entnehmen

Die Ermittlung und Verbuchung der kalkulatorischen AfA in der Kostenrechnung hängt von folgenden Voraussetzungen und Einstellungen ab:

      Dem Konto für die kalkulatorische AfA muss eine Kostenart hinterlegt sein (Sachkontenkarte Finanzbuchhaltung).

      Die Einstellungen für die kalkulatorische AfA in den globalen Einstellungen der Anlagenbuchhaltung (siehe Abschnitt Globale Einstellungen) müssen vorgenommen worden sein.

      In den Anlagenstammsätzen müssen die Einstellungen für die kalkulatorische Abschreibung gesetzt sein (siehe im Kapitel Anlagenstammsatz-Karte den Unterpunkt "Registerkarte kalk. AfA und Werte").
Besonders wichtig ist die Einstellung für das Beginndatum der kalkulatorischen AfA im Anlagenstamm: nur wenn dieses im Anlagenstammsatz gesetzt ist, wird die Anlage bei der Ermittlung der kalkulatorischen AfA berücksichtigt!