Bei einem Anlagenabgang durch Verschrottung oder Verkauf wird die Anlage ab dem Buchungszeitpunkt in der kalkulatorischen AfA nicht mehr berücksichtigt, in dem sie den Status Deaktiv hat.
Je nachdem, ob in den globalen Einstellungen die Option "Anteilige AfA bis Abgangsmonat berechnen" gesetzt ist, sind Abgänge deshalb in folgender Reihenfolge zu buchen, insbesondere wenn die Einstellung "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungs-Plan ermitteln" eingestellt ist:
• Ist diese Option nicht gesetzt, dann müssen alle Abgänge des Monats, der kalkulatorisch abgerechnet werden soll, eingebucht sein, bevor die kalkulatorische AfA berechnet wird.
• Ist diese Option gesetzt, dürfen die Abgänge des Monats, der kalkulatorisch abgerechnet werden soll, erst dann gebucht werden, wenn die kalkulatorische AfA für diesen Monat verbucht wurde. Andernfalls sind die Anlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der kalkulatorischen AfA bereits deaktiv und werden dann nicht berücksichtigt.
Für Anlagenzugänge gilt umgekehrt, dass die Zugänge für den Monat, der kalkulatorisch abgerechnet werden soll, vor Erstellung der kalkulatorischen AfA eingebucht sein müssen!
Wichtig: Wird die beschriebene zeitliche Reihenfolge von Zu- und Abgangsbuchungen insbesondere dann nicht beachtet, wenn für die kalkulatorische AfA die Option "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" gesetzt ist (in den globalen Einstellungen), dann können Abweichungen zwischen der Jahressumme der kalkulatorischen AfA und der Jahres-Steuer-AfA auftreten.