Hinweise zu den Einstellungen der kalkulatorischen AfA im Anlagenstammsatz

Bitte beachten Sie folgende Punkte für die Angaben zur kalkulatorischen AfA in den Anlagenstammsätzen und den Zusammenhängen mit den globalen Einstellungen.

Wird im folgenden vom "Anlagenstammsatz" gesprochen, so bezieht sich dies auf die Registerkarte "Kalk. AfA und Werte" in der Anlagenstammkarte:

      Kalkulatorische AfA wird immer nur dann berechnet, wenn ein Beginndatum für die kalkulatorische AfA im Anlagenstammsatz eingetragen ist und das Anlagegut den Status Aktiv hat.

      Änderungen an Kostenstellen und Kostenschablonen werden historisiert. D.h. die kalkulatorische AfA wird jeweils der Kostenstelle zugeordnet, die für den Anlagenstammsatz zum Belegdatum der Buchung gültig war bzw. ist. Ist eine Kostenschablone im Anlagenstamm hinterlegt, erfolgt die Aufteilung entsprechend der zum Belegdatum gültigen Schablone.
Die verwendete Kostenstelle / -schablone kann daher von den aktuellen Angaben im Stammsatz abweichen. Welche Kostenstelle / -schablone zu welchem Belegdatum gültig war, können Sie der Auswertung Änderungsbeleg entnehmen.

      Wenn im Anlagenstammsatz das Feld betriebsindividuelle Nutzungsdauer (B'ind. ND) leer gelassen wird und in den globalen Einstellungen die Option "kalk. AfA ggf. wie Normal-AfA ermitteln" gesetzt ist, dann wird die kalkulatorische AfA gemäß der bei der Normal-AfA hinterlegten Methode ermittelt. Ein eventuell eingetragener Wiederbeschaffungswert wird berücksichtigt.

      Wenn die Einstellung " kalk. AfA ggf. wie Normal-AfA ermitteln" oder "kalk. AfA nur bei betriebsindividueller Nutzungsdauer ermitteln" verwendet wird:
Ist im Anlagenstammsatz eine betriebsindividuelle Nutzungsdauer eingetragen, dann ist diese auf alle Fälle bindend und die kalkulatorische AfA wird linear über die betriebsindividuelle Nutzungsdauer abgeschrieben. Falls ein Wiederbeschaffungswert eingetragen ist, so wird dieser dabei berücksichtigt.

      Wurde in den globalen Einstellungen die Option "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" gesetzt, dann hat diese Einstellung Vorrang vor anderen Angaben im Anlagenstamm und die kalkulatorische AfA wird gemäß den Normal-Abschreibungsplänen berechnet. Betriebsindividuelle Nutzungsdauer und Wiederbeschaffungswerte werden ignoriert, ein abweichendes Beginndatum jedoch nicht.

Wichtig:         Weichen in diesem Fall das Beginndatum der steuerlichen AfA und das Beginndatum der kalkulatorischen AfA voneinander ab, können dadurch Differenzen zwischen der steuerlichen und der kalkulatorischen AfA entstehen!

      Für GWG (jedoch nicht für Sammel-GWG) gilt:
Ist keine betriebsindividuelle Nutzungsdauer angegeben und die Option "GWGs kalkulatorisch sofort abschreiben" (in den globalen Einstellungen) ist nicht gesetzt ist, dann werden die GWG kalkulatorisch über die restlichen Monate des Anschaffungsjahres abgeschrieben. Bei einer Anschaffung im Februar werden die AHKs kalkulatorisch geelftelt, bei einer Anschaffung im März gezehntelt usw.
Ist die Option "GWGs kalkulatorisch sofort abschreiben" gesetzt und es ist keine betriebsindividuelle Nutzungsdauer angegeben, dann werden GWG im Zugangsmonat sofort kalkulatorisch voll abgeschrieben.
Ist bei einem GWG eine betriebsindividuelle Nutzungsdauer von einem Jahr eingetragen, dann werden die AHK auf 12 Monate linear abgeschrieben, d.h. ein Zwölftel der AHK pro Monat.
Auch für GWG kann ein Wiederbeschaffungswert hinterlegt werden.