Wird in der Anlagenbuchhaltung manuelle AfA (planmäßige bzw. Sonder-AfA) für ein Anlagegut gebucht, dann besteht die Möglichkeit, diese AfA auch kostenrechnungsseitig zu buchen (Details zur Vorgehensweise siehe Abschnitt Buchungen in der Anlagenbuchhaltung).
Wird diese Möglichkeit bei der Buchung genutzt, dann ist zu beachten, dass gegebenenfalls in der Kostenrechnung über eine Sekundärkostenbuchung ein manueller Abgleich zwischen bereits eventuell für das Anlagegut gebuchter kalkulatorischer AfA und der manuellen AfA vorgenommen wird, falls nicht beide AfA-Arten (kalkulatorisch und manuell) in die Kostenrechnung eingehen sollen.
Die manuelle AfA ist nicht mit der außerplanmäßigen AfA zu verwechseln, auch wenn die außerplanmäßige AfA "manuell" gebucht wird:
• Die manuelle AfA tritt an Stelle der vom Programm ermittelten Jahres-AfA und die Anlage wird bei der programmseitigen AfA-Ermittlung in dem Geschäftsjahr nicht mehr berücksichtigt.
• Die außerplanmäßige AfA dagegen wird zusätzlich zur vom Programm ermittelten Jahres-AfA gebucht und beeinflusst die AfA-Basis für das Folgejahr.
Für die Kostenrechnung bedeutet dies, dass bei Buchung der außerplanmäßigen AfA ggf. auch die Kostenbuchung hierfür vorzunehmen ist. Die Vorgehensweise wird im Abschnitt Buchungen in der Anlagenbuchhaltung beschrieben.