Abhängig von der Art der Buchungsfälle sind bestimmte Buchungen in der Finanz-, andere in der Anlagenbuchhaltung durchzuführen:
• Anlagenbuchungen, bei denen Personenkonten oder Finanzkonten betroffen sind, werden in der Finanzbuchhaltung gebucht. Zu diesen Buchungen zählt der Kauf bzw. Verkauf von Anlagen sowie Privatentnahmen und Gutschriften.
• Buchungen zwischen Anlagen, (Teil-)Zugänge aus Eigenleistung sowie (Teil-)Abgänge durch Verschrottung werden in der Anlagenbuchhaltung gebucht (vgl. Abschnitt Buchungen auf vorhandene Anlagenstammsätze).
Wichtig:
Damit die Finanzbuchhaltung auf Buchungen, die die Anlagenbuchhaltung betreffen,
korrekt reagieren kann, müssen die betroffenen Konten die entsprechende
Kontenkennung besitzen!
Eine Übersicht zu den Kontenkennungen finden Sie im
Abschnitt Kontenkennungen
unten.
Buchungen, die in der Finanzbuchhaltung erfasst worden sind, werden an die Anlagenbuchhaltung über einen speziellen Buchungsstapel übergeben. Dieser Stapel wird vom System automatisch angelegt und muss nicht über die Stapelverwaltung der Finanzbuchhaltung eingerichtet werden.
Sind Buchungen von der Finanzbuchhaltung in diesen Stapel
eingestellt worden, erfolgt in der Anlagenbuchhaltung ein Hinweis, dass
Buchungen vorhanden sind und übernommen werden können. Je nach Buchungsvorfall
werden dann die Buchungen direkt ausgeführt oder Sie werden aufgefordert,
zusätzliche Angaben zu machen (z.B. Ergänzung der Anlagenstammdaten bei
Neuzugängen).
Die Prüfung und ggf. der Hinweis auf neue Buchungen in diesem
Übergabestapel erfolgt beim Start der Anlagenbuchhaltung und bei der erneuten
Auswahl eines Mandanten sowie nach Ablauf des in den globalen Einstellungen für
die Option "Buchungsstapel prüfen" eingestellten Zeitintervalls.