Kontenkennungen

Den Anlagenkonten im Sachkontenstamm sind folgende Kontenkennungen zuzuweisen:

      Bilanzkonten für Anlagen (z.B. Gebäude, Maschinen): Kennung "Anlagekonto".
Die Kontenkennung Anlagekonto erfordert, dass dem Konto ein zugehöriges AfA-Konto zugewiesen wird (GuV-Konto mit der Kennung "AfA-Konto (planmäßig)").
Über das angegebene AfA-Konto wird die im Jahresabschluss von der Anbu ermittelte AfA gebucht, durch Anlegen mehrerer AfA-Konten haben Sie die Möglichkeit, für verschiedene Anlagentypen unterschiedliche AfA-Konten zu verwenden.

      Bilanzkonten für Anlagen im Bau: Kennung "Anlagen im Bau"

      Bilanzkonten für Finanzanlagen: Kennung "Anlagenkonto (Finanzanlagen)"

      Bilanzkonten für Sonderposten, die Anlagen zugeordnet werden können: Kennung "Anbu-Sonderposten"

Den Aufwands- und Erlöskonten sind im Sachkontenstamm folgende Kontenkennungen zuzuweisen:

      Aufwandskonto für aktivierte Eigenleistung: Kennung "aktivierte Eigenleistung".

      Aufwandskonten für AfA: Kennung "AfA (planmäßig)" bzw. "AfA (außerplanmäßig)".
Konten mit der Kennung "AfA (planmäßig) können wiederum den entsprechenden Anlagekonten zugewiesen werden (siehe oben).
Konten mit der Kennung "AfA-Konto (außerplanmäßig)" werden für Sonder-AfA-Buchungen verwendet.

      Aufwandskonto für die Wertminderung von Finanzanlagen: Kennung "AfA (planmäßig)".

      Erlöskonten für Zuschreibungen: Kennung "Sonstiger betrieblicher Ertrag".

      Erlöskonten für die Werterhöhung von Finanzanlagen: Kennung "Sonstiger betrieblicher Ertrag".

      Konten für Erlöse aus Anlagenverkauf (nicht Buchgewinne!): Kennung "Erlöse aus Anlagenverkauf".

      Erlös- bzw. Aufwandskonten für Buchgewinne bzw. -verluste bei Anlagenverkauf: Kennung "Restwert aus Anlagenverkauf (Gewinn)" bzw. "Restwert aus Anlagenverkauf (Verlust)".

      Aufwandskonten für Verluste aus Anlagenabgängen bei Verschrottung: Kennung "Aufwandskonto". Hinweis: die Kennung "Aufwandskonto" wird nicht nur für Anbu-Konten verwendet, sondern auch für "normale" Sachkonten.

      Aufwandskonten für die Einstellung von Sonderposten: Kennung "Sonstiger betrieblicher Aufwand".

      Erlöskonten für die Auflösung von Sonderposten: Kennung "Sonstiger betrieblicher Ertrag".