Den Anlagenkonten im Sachkontenstamm sind folgende Kontenkennungen zuzuweisen:
• Bilanzkonten für Anlagen
(z.B. Gebäude, Maschinen): Kennung "Anlagekonto".
Die
Kontenkennung Anlagekonto erfordert, dass dem Konto ein zugehöriges AfA-Konto zugewiesen wird
(GuV-Konto mit der Kennung "AfA-Konto (planmäßig)").
Über das angegebene
AfA-Konto wird die im Jahresabschluss von der Anbu ermittelte AfA gebucht, durch
Anlegen mehrerer AfA-Konten haben Sie die Möglichkeit, für verschiedene
Anlagentypen unterschiedliche AfA-Konten zu verwenden.
• Bilanzkonten für Anlagen im Bau: Kennung "Anlagen im Bau"
• Bilanzkonten für Finanzanlagen: Kennung "Anlagenkonto (Finanzanlagen)"
• Bilanzkonten für Sonderposten, die Anlagen zugeordnet werden können: Kennung "Anbu-Sonderposten"
Den Aufwands- und Erlöskonten sind im Sachkontenstamm folgende Kontenkennungen zuzuweisen:
• Aufwandskonto für aktivierte Eigenleistung: Kennung "aktivierte Eigenleistung".
• Aufwandskonten für AfA:
Kennung "AfA (planmäßig)" bzw. "AfA (außerplanmäßig)".
Konten mit der
Kennung "AfA (planmäßig) können wiederum den entsprechenden Anlagekonten
zugewiesen werden (siehe oben).
Konten mit der Kennung "AfA-Konto
(außerplanmäßig)" werden für Sonder-AfA-Buchungen verwendet.
• Aufwandskonto für die Wertminderung von Finanzanlagen: Kennung "AfA (planmäßig)".
• Erlöskonten für Zuschreibungen: Kennung "Sonstiger betrieblicher Ertrag".
• Erlöskonten für die Werterhöhung von Finanzanlagen: Kennung "Sonstiger betrieblicher Ertrag".
• Konten für Erlöse aus Anlagenverkauf (nicht Buchgewinne!): Kennung "Erlöse aus Anlagenverkauf".
• Erlös- bzw. Aufwandskonten für Buchgewinne bzw. -verluste bei Anlagenverkauf: Kennung "Restwert aus Anlagenverkauf (Gewinn)" bzw. "Restwert aus Anlagenverkauf (Verlust)".
• Aufwandskonten für Verluste aus Anlagenabgängen bei Verschrottung: Kennung "Aufwandskonto". Hinweis: die Kennung "Aufwandskonto" wird nicht nur für Anbu-Konten verwendet, sondern auch für "normale" Sachkonten.
• Aufwandskonten für die Einstellung von Sonderposten: Kennung "Sonstiger betrieblicher Aufwand".
• Erlöskonten für die Auflösung von Sonderposten: Kennung "Sonstiger betrieblicher Ertrag".
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