Die Anlagenbuchhaltung bietet die Möglichkeit, eine Zugangsbuchung in mehrere neue Anlagen aufzuteilen. Dies ist z.B. dann hilfreich, wenn eine Reihe gleichartiger Anlagegüter in einer Rechnung eingebucht werden.
Wichtig: Diese Zugänge sind nicht mit Sammel-GWGs zu verwechseln, Details zu Sammel-GWGs finden Sie im Abschnitt Sammel-GWG (Pool-GWG).
Bei einer nachträglichen Aufteilung entfällt die Erfassung von Aufteilungsbuchungen (jeweils eine Teilbuchung pro neu anzulegendem Anlagegut) bei der Einbuchung in der Fibu.
Beispiel:
Es werden 10 neue Schreibtische mit einem Einzelpreis von je 1800.- EUR netto eingekauft. Da die Stühle in verschiedenen Büros stehen werden, sollen Sie als getrennte Anlagen geführt werden. Sie erhalten von Ihrem Lieferanten eine Rechnung in Höhe von 18.000.- EUR netto.
Um die Schreibtische als einzelne Anlagen einzubuchen, können Sie dies auf 2 Arten einbuchen:
• Eingabe als Aufteilungsbuchung (Darstellung mit
Nettobeträgen):
Anlagekonto 1800.-
Anlagekonto 1800.-
…
Anlagekonto
1800.- an Kreditor 18.000.-
In der Anlagenbuchhaltung müssen bei der
Übernahme der Zugangsbuchung 10 neue Stammsätze angelegt werden.
• Eingabe als einfache Zugangsbuchung mit nachträglicher Aufteilung
(Nettobeträge):
Anlagekonto 18000.- an Kreditor 18.000.-
In der
Anlagenbuchhaltung wird dann der Zugang in 10 neue Stammsätze aufgeteilt.
Die nachträgliche Aufteilung wird im Folgenden beschrieben.