Z4-Meldung für Mandanten mit Sitz in Deutschland

Allgemeine Informationen zur Z4-Meldung finden Sie auf www.bundesbank.de unter "Service > Meldewesen > Außenwirtschaft > FAQ & Merkblätter > Grenzüberschreitende Zahlungsmeldungen".

Betroffen von dieser Meldung sind Zahlungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde und umgekehrt über 12.500 EUR. Der Begriff "Zahlungen" im Sinne dieser Meldung wird erläutert auf www.bundesbank.de unter "Service > Meldewesen > Außenwirtschaft > FAQ & Merkblätter > Grenzüberschreitende Zahlungsmeldungen > Was ist unter dem Begriff Zahlung zu verstehen".

Wichtig: Für die monatliche Z4-Meldung besteht im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit, anstelle der getätigten Zahlungen die für den Meldezeitraum eingebuchten Forderungen und Verbindlichkeiten zu melden. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung kann formlos unter der E-Mail-Adresse statistik-s21@bundesbank.de beantragt werden (vgl.. www.bundesbank.de, dort die weiterführenden Links "Service > Meldewesen > Außenwirtschaft > Schlüsselverzeichnisse > Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für die Zahlungsbilanz 2013" [Statistische Sonderveröffentlichung 7 vom 30.10.2013], Abschnitt "5. Meldepflicht") auf Seite 10)

In syska ProFI ist die Z4-Meldung anhand der Forderungen/Verbindlichkeiten abgebildet.

Die Abgabe der Z4-Meldung der gebuchten Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Bereichen "Kapitalverkehr, Einnahmen/Erlöse aus Dienstleistungen, Zinsen" erfolgt durch Hochladen einer CSV-Datei im "Allgemeinen Meldeportal Statistik" AMS der Deutschen Bundesbank. 

Hinweis: Die Z4-Meldung löst dabei die frühere Z1-Meldung ab, deren Daten beim Auslandszahlungsverkehr in die DTAZV-Datei einfließen konnten. Die Z1-Meldung kann seit dem November 2013 nicht mehr eingereicht werden.