Hier stehen Ihnen die Funktionen zum Zusammenfassen von einzelnen Zahlungsposten zu einem oder mehreren Sammelposten sowie die Einstellungen zur Erzeugung von Zahlungsavisen zur Verfügung.
Das Zusammenfassen bewirkt, dass mehrere Einzelposten (wovon ja jeder einen OP aus dem Zahlungsvorschlag entspricht) zu einer Bank-Transaktion zusammengefasst werden. Ein Sammelposten löst also bei Ihrer Bank und der Bank des Empfängers nur eine Kontobewegung aus.
Das Zusammenfassen kann sowohl für positive (Zahlungseingänge) als auch negative (Zahlungsausgänge) Posten erfolgen, um z.B. Rechnungsposten und Gutschriftsposten des gleichen Empfängers zu verrechnen und nur die Differenz in den Zahlungsverkehr zu übernehmen.
Ein Zahlungsavis-Posten entspricht einem Sammelposten mit dem Unterschied, dass parallel zum Sammelposten ein (gedruckter) Zahlungsavis mit der Einzelauflistung derjenigen OPs, welche zusammengefasst worden sind, erstellt wird.
Für das Zusammenfassen von OPs zu Sammelposten bzw. Zahlungsavisen gelten folgende Regeln:
• Es werden nur Zahlungsposten zusammengefasst, die die gleiche Währung,
den gleichen Empfängernamen und die gleiche Empfängerbankverbindung
haben.
Über die Globalen OPos-Einstellungen kann
definiert werden, dass außerdem nur Zahlungsposten desselben Personenkontos
zusammengefasst werden können.
Bei SEPA-Lastschriften
gilt zusätzlich, dass nur Zahlungsposten mit derselben Mandatsreferenz
zusammengefasst werden können (Ausnahme: Zusammenfassung mit Beteiligung von
Gutschriften).
• Die Anzahl der maximal zu einem Sammelposten zusammenfassbaren
Einzelposten ist durch die Verwendungszweckgröße beschränkt (Ausnahme:
Zusammenfassen mit Zahlungsavis):
Beim Zusammenfassen werden die
Verwendungszwecktexte der Einzelposten in den Sammelposten übernommen. Das
Zusammenfassen erfolgt solange, bis der Verwendungszwecktext des Sammelpostens
gefüllt ist. Danach wird ein neuer Sammelposten angelegt, der dann die nächsten
Einzelposten aufnimmt.
Wie viele Einzelposten maximal zusammengefasst werden
können, hängt von der Anzahl der Verwendungszwecktexte der Einzelposten sowie
von der maximalen Anzahl Verwendungszwecktexte, die das jeweilige
Zahlungsverkehrsformat unterstützt ab (bei SEPA und den übrigen ISO20022-Formaten
maximal 140 Zeichen, bei den älteren Formaten außerhalb des ISO20022-Standards 3
x 35 Zeichen).
Ausnahme: Zusammenfassen mit Zahlungsavisen. Da die
Einzelposten auf dem Zahlungsavis aufgeführt sind, gibt es beim Zusammenfassen
keine Beschränkung aufgrund der maximalen Anzahl der Verwendungszwecktexte.