Registerkarte Zusammenfassen - Beschreibung der Funktionen

Hier stehen Ihnen die Funktionen zum Zusammenfassen von einzelnen Zahlungsposten zu einem oder mehreren Sammelposten sowie die Einstellungen zur Erzeugung von Zahlungsavisen zur Verfügung.

Das Zusammenfassen bewirkt, dass mehrere Einzelposten (wovon ja jeder einen OP aus dem Zahlungsvorschlag entspricht) zu einer Bank-Transaktion zusammengefasst werden. Ein Sammelposten löst also bei Ihrer Bank und der Bank des Empfängers nur eine Kontobewegung aus.

Das Zusammenfassen kann sowohl für positive (Zahlungseingänge) als auch negative (Zahlungsausgänge) Posten erfolgen, um z.B. Rechnungsposten und Gutschriftsposten des gleichen Empfängers zu verrechnen und nur die Differenz in den Zahlungsverkehr zu übernehmen.

Ein Zahlungsavis-Posten entspricht einem Sammelposten mit dem Unterschied, dass parallel zum Sammelposten ein (gedruckter) Zahlungsavis mit der Einzelauflistung derjenigen OPs, welche zusammengefasst worden sind, erstellt wird.

Für das Zusammenfassen von OPs zu Sammelposten bzw. Zahlungsavisen gelten folgende Regeln:

      Es werden nur Zahlungsposten zusammengefasst, die die gleiche Währung, den gleichen Empfängernamen und die gleiche Empfängerbankverbindung haben.
Über die Globalen OPos-Einstellungen kann definiert werden, dass außerdem nur Zahlungsposten desselben Personenkontos zusammengefasst werden können.
Bei SEPA-Lastschriften gilt zusätzlich, dass nur Zahlungsposten mit derselben Mandatsreferenz zusammengefasst werden können (Ausnahme: Zusammenfassung mit Beteiligung von Gutschriften).

      Die Anzahl der maximal zu einem Sammelposten zusammenfassbaren Einzelposten ist durch die Verwendungszweckgröße beschränkt (Ausnahme: Zusammenfassen mit Zahlungsavis):
Beim Zusammenfassen werden die Verwendungszwecktexte der Einzelposten in den Sammelposten übernommen. Das Zusammenfassen erfolgt solange, bis der Verwendungszwecktext des Sammelpostens gefüllt ist. Danach wird ein neuer Sammelposten angelegt, der dann die nächsten Einzelposten aufnimmt.
Wie viele Einzelposten maximal zusammengefasst werden können, hängt von der Anzahl der Verwendungszwecktexte der Einzelposten sowie von der maximalen Anzahl Verwendungszwecktexte, die das jeweilige Zahlungsverkehrsformat unterstützt ab (bei SEPA und den übrigen ISO20022-Formaten maximal 140 Zeichen, bei den älteren Formaten außerhalb des ISO20022-Standards 3 x 35 Zeichen).
Ausnahme: Zusammenfassen mit Zahlungsavisen. Da die Einzelposten auf dem Zahlungsavis aufgeführt sind, gibt es beim Zusammenfassen keine Beschränkung aufgrund der maximalen Anzahl der Verwendungszwecktexte.