Über die Auswahlliste "Art des Zusammenfassens" können Sie festlegen, wie beim Zusammenfassen verfahren wird:
• Sammelposten mit Abfrage:
Es werden nur Sammelposten, keine Avise
erstellt.
Beim Zusammenfassen werden die Verwendungszwecktexte der
Einzelposten solange in den Sammelposten übernommen, bis die maximale Länge des
Verwendungszweckes des jeweiligen Zahlungsverkehrsformats erreicht ist (bei SEPA und den übrigen
ISO20022-Formaten maximal 140 Zeichen, bei den älteren Formaten außerhalb des
ISO20022-Standards 3 x 35 Zeichen).
Wenn noch weitere Posten für den
gleichen Empfänger vorhanden sind, wird ein neuer Sammelposten angelegt, der
dann die nächsten Einzelposten aufnimmt, d.h. es können gegebenenfalls mehrere
Sammel-posten an den gleichen Empfänger entstehen.
Mit dieser Einstellung
erfolgt beim Zusammenfassen eine Hinweismeldung, wenn mehr als ein
Zahlungsposten zum gleichen Empfänger entsteht. Sie können dann das
Zusammenfassen entweder fortführen oder abbrechen.
• Sammelposten ohne Abfrage:
Wie "Sammelposten mit Abfrage", jedoch
erfolgt keine Hinweismeldung, wenn mehr als ein Sammelposten zu einem Empfänger
erzeugt wird.
• Sammelposten/Zahlungsavis:
Abhängig von der im Eingabefeld "Avisdruck
ab Posten" angegebenen Mindestzahl werden entweder Sammelposten (falls die
Anzahl der zusammenfassbaren Posten pro Empfänger kleiner ist als die
Mindestzahl) oder ein Gesamtposten mit dazugehörigem Zahlungsavis (Anzahl der
zusammenfassbaren Posten pro Empfänger ist gleich oder größer der Mindestzahl)
erzeugt.
Beispiel: wenn als Grenze für Zahlungsavise "3" eingetragen ist,
dann wird, wenn nur zwei Posten für einen Empfänger vorhanden sind, nur ein
Sammelposten erstellt. Sind drei oder mehr Einzelposten für den Empfänger
vorhanden, so wird ein Sammelposten mit Zahlungsavis erzeugt.
• Nur Zahlungsavis:
Es wird nur mit Zahlungsavisen zusammengefasst,
wobei ein Zusammenfassen (und Avisdruck) nur dann erfolgt, wenn die unter
"Avisdruck ab Posten" angegebene Mindestzahl erreicht wird. Wird für einen
Empfänger die Mindestanzahl an zusammenfassbaren Posten nicht erreicht, so
werden diese als Einzelposten im Clearinglauf behandelt.
Beispiel: Die
Einstellung "Avisdruck ab Posten" ist "3", es sind jedoch für einen Empfänger
nur 2 Posten vorhanden. Da die Mindestgrenze nicht erreicht wird, werden diese
beiden Posten beim Zusammenfassen und beim Avisdruck nicht beachtet und bleiben
stehen.