One-Stop-Shop (OSS)

Das 2015 eingeführte Verfahren Mini-One-Stop-Shop (MOSS) wurde im Rahmen des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Wirkung zum 01.07.2021 erweitert zum One-Stop-Shop (OSS). Hinter dem Verfahren steht der Grundsatz, dass Umsätze im Land des Empfängers der Lieferung/Leistung versteuert werden sollen.

Vereinfacht gesagt können mit dem OSS-Verfahren EU-weit Umsätze aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gemeldet werden, die mit Privatpersonen aus solchen EU-Ländern erzielt wurden, in denen das liefernde/leistende Unternehmen nicht ansässig ist. Für die Teilnahme am OSS-Verfahren ist eine Registrierung erforderlich. Die Alternative zur Teilnahme am OSS-Verfahren ist für die betroffenen Unternehmen, sich in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern einzeln umsatzsteuerlich zu registrieren und jeweils dort ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen.

syska ProFI unterstützt bei österreichischen und deutschen Mandanten 2 der 3 Varianten des OSS-Verfahrens:

      EU-OSS: für sonstige Leistungen und am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen sowie für innergem. Fernverkäufe und Lieferungen durch Betreiber von sog. "elektr. Schnittstellen", die von im Inland ansässigen Unternehmern an EU-Privatkunden erbracht werden.

      IOSS: für innergem. Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert bis 150 EUR ("Handelswaren").