Buchungserfassung / -übergabe

Die meldungsrelevanten Daten müssen aus den Buchungen und OPs ermittelbar sein.

Bei der Erfassung bzw. Übergabe von Buchungen für OSS-relevante Geschäftsvorfälle achten Sie daher bitte auf folgende Aspekte:

      ein Debitor wird verwendet, der als Privatkunde erkennbar und einem EU-Land außer dem Mandantenland zugeordnet ist.
Aus dem Land des Debitors wird das Verbrauchs- bzw. Bestimmungsland für die Meldung ermittelt.

      eine Steuerart wird verwendet, deren zum Belegdatum gültiger Steuersatz zum Geschäftsvorfall und Verbrauchsland passt (Standard- oder ermäßigter Steuer-Prozentsatz).      
Der Steuer-Prozentsatz ist Bestandteil der Meldung.

      ein Sachkonto (i.d.R. Erlös- oder Skontokonto) wird verwendet, das vor der ersten Meldung in den Stammdaten zur OSS-Meldung hinterlegt wird.

Wichtig:         Bitte beachten Sie, dass Buchungen aus Anzahlungsfällen (mit IST-versteuerten Anzahlungsrechnungen, s. Abschnitt Anzahlungen) für die OSS-Meldungen nicht berücksichtigt werden.