Die meldungsrelevanten Daten müssen aus den Buchungen und OPs ermittelbar sein.
Bei der Erfassung bzw. Übergabe von Buchungen für OSS-relevante Geschäftsvorfälle achten Sie daher bitte auf folgende Aspekte:
• ein Debitor
wird verwendet, der als Privatkunde erkennbar und einem EU-Land außer dem
Mandantenland zugeordnet ist.
Aus dem Land des Debitors wird das Verbrauchs-
bzw. Bestimmungsland für die Meldung ermittelt.
• eine Steuerart wird verwendet,
deren zum Belegdatum gültiger Steuersatz zum Geschäftsvorfall und Verbrauchsland
passt (Standard- oder ermäßigter Steuer-Prozentsatz).
Der Steuer-Prozentsatz ist Bestandteil der
Meldung.
• ein Sachkonto (i.d.R. Erlös- oder Skontokonto) wird verwendet, das vor der ersten Meldung in den Stammdaten zur OSS-Meldung hinterlegt wird.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Buchungen aus Anzahlungsfällen (mit IST-versteuerten Anzahlungsrechnungen, s. Abschnitt Anzahlungen) für die OSS-Meldungen nicht berücksichtigt werden.