Vor der ersten Buchung von OSS-Umsätzen

Sachkonten

Ob es erforderlich ist, die OSS- und andere Umsätze auf unterschiedlichen Erlös- und Skontokonten zu führen, hängt von der Konfiguration des Mandanten ab:

      Getrennte Sachkonten sind nicht zwingend notwendig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Ermittlung der UStVA-Kennziffern aus den Steuersätzen, d.h. die Einstellung "UVA-Ermittl. per St.satz ab" ist auf eine Jahreszahl gesetzt

die Steuerklasse für Umsatzsteuer-Steuerarten hat die Eigenschaft "Steuersatz änderbar"

die Erlöskonten werden schon bisher gemischt mit Inlands-, EG- und Drittland-Erlösen bebucht

die Skonto- und Steuerkonten werden schon bisher in mehreren Steuersätzen referenziert und daher gemischt bebucht.

      Getrennte Sachkonten sind erforderlich, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Ermittlung der UStVA-Kennziffern nur aus den Sachkonten, d.h. die Einstellung "UVA-Ermittl. per St.satz ab:" ist auf den Wert "<nicht verwenden>" gesetzt.

die Steuerklasse für Umsatzsteuer-Steuerarten hat die Eigenschaft "Steuersatz nicht änderbar"

die Erlöskonten werden nach steuerlichen Gesichtspunkten getrennt bebucht

pro Steuerart werden getrennte Skonto- und Steuerkonten verwendet

das Modul "DATEV-Schnittstelle" ist lizenziert, die Schnittstelle wird verwendet.

Wir empfehlen, für die OSS-Umsätze folgende Konten einzuführen:

      3 neue Erlöskonten;  
dies ist wichtig, da in der Meldung unterschieden wird nach EU-OSS-Ware, EU-OSS-Dienstleistungen und IOSS (nur Waren).

      1 neues Skontokonto

      1 neues Steuerkonto.

Bei Bedarf können auch weitere Erlöskonten für die OSS-Umsätze zum Einsatz kommen, z.B. wenn nach Produktgruppen oder Geschäftsbereichen unterschieden werden soll.

Eine Unterscheidung der Erlöskonten nach Verbrauchsländern ist nicht notwendig, da die Verbrauchsländer aus dem Debitorenstamm ermittelt werden.

 

Steuerverwaltung

Für die korrekte Datenermittlung zur OSS-Meldung wird für jeden relevanten Umsatzsteuer-Prozentsatz der belieferten EU-Länder mind. 1 Steuerart benötigt.

Wir empfehlen jedoch, für jedes Land getrennte Steuerarten zu verwenden, auch wenn derselbe Prozentsatz in mehreren EU-Ländern gilt. Getrennte Steuerarten pro Land haben folgende Vorteile:

      zur Abstimmung der OSS-Meldedaten sind länderspezifische Steuerarten übersichtlicher, da bei den Verbrauchsländern (die ja aus den Debitoren-Stammdaten ermittelt werden), die jeweils bebuchten Steuerarten dargestellt werden. Fehlbuchungen sind dann leicht zu erkennen, so-fern die Steuerarten-Namen das Länderkürzel beinhalten.

      Bei Änderungen der Steuer-Prozentsätze in einzelnen Ländern (so wie in Deutschland im 2. Halbjahr 2020) entsteht in der FIBU-Steuerverwaltung – und ggf. in vorgelagerten Systemen, die Buchungen übergeben – viel niedrigerer Konfigurations¬aufwand als bei länderübergrei-fenden Steuerarten.

Zu jeder OSS-Steuerart legen Sie einen Steuersatz an, mit Gültigkeit ab spätestens 01.07.2021. Es spricht nichts dagegen, in den verschiedenen Steuersätzen zu OSS-Steuerarten dasselbe Steuerkonto und dasselbe Skontokonto zu hinterlegen.

 

Konfiguration vorgelagerter Systeme mit Buchungsübergabe

Bitte vergessen Sie nicht, auch in vorgelagerten Systemen, die Buchungen in die FIBU übergeben, die dort erforderlichen Konfigurationsschritte für eine korrekte Buchungsübergabe (z.B. Steuerverwaltung, Erlöskontensteuerung) durchzuführen. Kontaktieren Sie hierzu ggf. Ihren Betreuer für die übergebende Software.