Der Jahresabschluss der Anlagenbuchhaltung muss vor dem vorläufigen Jahresabschluss der Finanzbuchhaltung durchgeführt werden.
Hinweis:
Bevor Sie den Jahresabschluss in der Anlagenbuchhaltung vornehmen, müssen Sie
für diejenigen Anlagegüter, deren AfA Sie von Hand buchen wollen, die manuellen AfA-Buchungen
durchgeführt haben.
Stellen Sie sicher, dass die Abschreibungspläne aktuell
sind. Sie können eine Neuberechnung der AfA-Pläne unter "Anlagestamm >
Periodisch > Aktualisieren" veranlassen.
Außerdem
müssen die Aufwandskonten für AfA angelegt und mit den Kontenkennungen "AfA
(planmäßig)" bzw. "AfA (außerplanmäßig)" versehen und den Anlagekonten
zugewiesen sein.
Die Reihenfolge der Abschlüsse in Finanz- und Anlagenbuchhaltung stellt sich wie folgt dar:
1. Prüfen der Definitionen der Anlagen- und AfA-Konten (siehe Hinweiskasten oben).
2. Optional: Monatsabschlüsse in der Finanzbuchhaltung bis zum letzten Monat des Geschäftsjahres.
3. In
der ANBU den Jahres-AfA-Lauf durchführen. Dabei
werden die AfA-Buchungen in einen FIBU-Buchungsstapel übergeben und in FIBU und
ANBU direkt saldenwirksam verbucht.
Ist der letzte Monat des Geschäftsjahres
in der FIBU bereits abgeschlossen ist, so werden die AfA-Buchungen in die 13.
Periode gebucht, ansonsten im letzten Monat des Geschäftsjahres. Falls die
Normal- und Sonder-AfA montlich gebucht wird, beachten Sie bitte die
Hinweise im Abschnitt Monats-AfA und Jahres-AfA.
4. Nach dem Jahres-AfA-Lauf kann in der FIBU der vorläufige Jahresabschluss durchgeführt werden.
5. Beim ersten Start der ANBU nach einem vorläufigen Jahresabschluss in der FIBU wird der Anbu-Jahreswechsel durchgeführt. Danach können in der Anbu keine Aktionen mehr für dieses alte Geschäftsjahr durchgeführt werden, mit Ausnahme von Buchwertkorrekturen.
6. Jetzt kann in der FIBU der endgültige Jahresabschluss durchgeführt werden.