Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist auch bei Verwendung der Monats-AfA-Buchungen ein Jahres-AfA-Lauf notwendig.
Dabei gilt das Differenzprinzip, so dass der Jahres-AfA-Lauf nur noch die Differenz zwischen dem Jahres-AfA-Plan und den bereits über Monats-AfA gebuchten Beträgen verarbeitet. Das bedeutet:
• Bei Mandanten mit monatlicher Buchung der Normal- und Sonder-AfA:
o als Jahres-AfA wird nur noch der Anteil des Jahres-AfA-Plans gebucht, der nicht schon zuvor im Rahmen der Monats-AfA verarbeitet wurde
o wurde bereits der komplette Jahres-AfA-Plan im Rahmen der Monats-AfA-Läufe gebucht, entfällt die Jahres-AfA-Buchung.
• Bei Mandanten ohne monatliche AfA-Buchungen entspricht die Jahres-AfA-Buchung dem Jahres-AfA-Plan.
Für die Verarbeitung der planmäßigen Sonderposten-Auflösung gilt dies analog.