In diesem Dialog können Sie die Aktualisierung verschiedener Werte vornehmen lassen.
Im Feld Änderungen sind gültig ab
geben Sie das Datum ein, ab dem Anpassungen bisheriger Daten berücksichtigt
werden sollen.
Hierzu ein Beispiel: die Geschäftsjahre 2023 und 2024 sind
offen, die AfA-Pläne
bis incl. Mai 2024 dürfen sich aber nicht mehr ändern, da dieser Zeitraum schon
berichtet wurde. Geben Sie als Datum den 01.06.2024 ein, so dass etwaige
Änderungen für den Zeitraum bis 31.05.24 der Periode 06/2024 zugeschlagen
werden.
Sie können dabei eine oder mehrere der folgenden Aktualisierungen vornehmen:
•Alle
Abschreibungspläne neu berechnen:
Berechnet die
Abschreibungspläne aller Anlagen neu. Auch die AfA-Monatswerte werden neu
berechnet, wie im Abschnitt AfA-Monatswerte
berechnen beschrieben.
•AfA-Pläne
bebuchter Anlagen neu berechnen:
Führt eine Neuberechnung der
Abschreibungswerte für alle im abzuschließenden Geschäftsjahr bebuchten
Anlagegüter durch. Die Neuberechnung kann bei Bedarf jederzeit durchgeführt
werden (z.B. nach Änderungen in den globalen Einstellungen), ist aber im
normalen Arbeitsablauf nicht notwendig.
Hinweise: In diesem Dialog ist das Datum anzugeben, ab dem die Änderungen gültig sind. Die Aktualisierung der Abschreibungs- und Sonderposten-Auflösungspläne bezieht sich dabei grundsätzlich auf die gesamte Zeit vom Beginn des nächsten abzuschließenden Geschäftsjahres bis zum jeweiligen geplanten AfA-Ende. Berechnete Plan-Änderungen werden wie folgt berücksichtigt:
• Für das Geschäftsjahr des Gültigkeitsdatums bleiben die Monate vor dem Gültigkeitsdatum unverändert und alle Änderungen für diese vorangegangenen Monate werden summiert dem Monat des Gültigkeitsdatums zugeordnet.
• Für nachfolgende Geschäftsjahre werden die Änderungen so wie ermittelt übernommen.
• Für offene Geschäftsjahre vor dem Gültigkeitsdatum werden alle Änderungen der 13. Periode zugeordnet, so dass unterjährige Auswertungen unverändert bleiben.
• Für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre werden keine Änderungen ermittelt.
•Teilwerte
ermitteln:
Aktualisiert die Teilwerte. Führen Sie diese Funktion
nach einem Jahreswechsel durch, sofern Sie die Teilwertberechnung nutzen.
Nähere Informationen zu Teilwerten finden Sie im Abschnitt Registerkarte Kalk.AfA
und Werte.
•Versicherungswerte
aktualisieren:
Aktualisiert die Versicherungswerte für das
nächste abzuschließende Geschäftsjahr. Führen Sie diese Funktion nach einem
Jahreswechsel durch, die Versicherungsindizes für das neue Jahr müssen vorher
eingegeben worden sein.
Nähere Informationen zu den Versicherungswerte
finden Sie im Abschnitt Registerkarte Kalk.AfA und Werte
sowie in den Abschnitten Preisgruppen und Preisindizes ab Seite 41.
•Wiederbeschaffungswerte
aktualisieren:
Diese Option steht nur zur Verfügung, wenn bei den
Globalen Einstellungen festgelegt ist, dass die Wiederbeschaffungswerte über die
Inventargruppe aktualisiert werden. Führen Sie diese Option nach einem
Jahreswechsel durch (die Preisindizes für das neue Jahr müssen vorher eingegeben
worden sein) oder nach Änderung der Indizes oder auch nach geänderter Zuordnung
der Preisgruppen zu den Inventargruppen.
Nähere Informationen zur Pflege der
Wiederbeschaffungswerte über eine Indexreihe, die mit den Inventargruppen
verknüpft ist, finden Sie in den Abschnitten Inventargruppen ab Seite 39 und Preisgruppen ab Seite 40.