ZABIL-Meldung (Mandanten mit Adresse in Österreich)

Die Abgabe der ZABIL-Meldung für grenzüberschreitende Dienstleistungen und Transfers erfolgt durch Hochladen einer CSV-Datei auf http://www.netquest.at. Betroffen sind Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben. Meldepflicht besteht dann, wenn der gesetzlich definierte Schwellenwert von 500.000 Euro (jeweils für Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte) im Vorjahr erreicht oder überschritten wurde. Andernfalls tritt die Meldepflicht mit jenem Quartal in Kraft, in dem im Laufe des Kalenderjahres der Schwellenwert erreicht oder überschritten wird.