Z5-Meldung

Hinweis         Diese Auswertung ist nur in der Premium-Version für Mandanten mit der landspezifischen Einstellung "Deutschland" verfügbar.

Über den Eintrag "Z5-Meldung" im Menüband "Extras", dort unter "Export/Import", kann eine Meldung gemäß statistischer Meldevorschrift Z5a Blatt 2 "Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden aus dem Waren und Dienstleistungsverkehr" erstellt werden.

Für fachliche Informationen und weitere Erläuterungen zur Z5-Meldung stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik 55148 Mainz

Deutsche Bundesbank Abt. Zahlungsbilanzstatistik, PF 100602, 60006 Frankfurt/Main

Servicetelefon: 0800 1234 111

www.bundesbank.de  -> Bereich Meldewesen

Zur Ausgabe der Z5-Meldung sind folgende Schritte durchzuführen:

      Zuordnung der ISO-Länder- und –Währungskürzel zu den verwendeten Länder- und Währungskürzeln. Dies kann im Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > ISO-Länder" bzw. "Verwalten > ISO-Währungen" vorgenommen werden.

      Kennzeichnung der Debitoren- und Kreditorenkonten nach Status Standard/verbundenes Unternehmen/nicht auswerten im Menüband "Extras", dort unter "Export/Import > Z5-Meldung > Debitoren | Kreditoren"). Diese Einstellungen werden pro Personenkonto gespeichert.

      Erfassung der Daten des Meldepflichtigen im Menüband "Extras", dort unter "Export/Import > Z5-Meldung > Stammdaten".

      Erstellung der Z5-Meldung im Menüband "Extras", dort unter "Export/Import > Z5-Meldung".