Registerkarte Mahnungen

In den Bereichen Mahnbare OPs, Druckbare OPs und Sonstige Einstellungen können Sie die Voreinstellungen für den Mahndialog festlegen. Die hier getroffenen Einstellungen werden dann beim Öffnen des Mahndialogs automatisch gesetzt (können aber bei Bedarf für einen einzelnen Mahnlauf geändert werden). Allgemeine Erläuterungen zu mahn-/druckbaren OPs finden Sie im Kapitel zum Mahnwesen im Abschnitt Übersicht und Hinweise zum Mahnwesen, eine Beschreibung der einzelnen Einstellungen im Abschnitt Registerkarte Einstellungen – Beschreibung der Funktionen.

 

Im Bereich Mahnbare Konten wird eingestellt, ob der Mahnvorschlag auf OPs von Konten mit bestimmten Eigenschaften eingeschränkt werden soll:

      Einmal-OPs ohne Adresse darstellen:
Normalerweise werden nur solche Einmal-OPs zum Mahnen vorgeschlagen, denen eine Adresse hinterlegt wurde und die bei der OP-Anlage als Mahnbar gekennzeichnet wurden. Über die Option "Einmal-OPs ohne Adresse darstellen" können Sie OPs, bei denen keine Adresse hinterlegt wurde, die aber eigentlich mahnbar sein sollen, zusätzlich zur Kontrolle in der Mahnvorschlagstabelle anzeigen lassen.
Beachten Sie hierbei bitte, dass bei aktivierter Option, in der Tabelle statt der Spalte "Adresskürzel" eine Spalte "Kontokürzel" mit dem Kürzel des Einmalkontos angezeigt wird.

      Nur Konten mit positivem Saldo:
Es werden im Mahnvorschlag nur OPs zu Konten berücksichtigt, deren aktueller Saldo positiv ist.

      Nur Konten, die aktuell mahnbar sind:
Es werden im Mahnvorschlag nur OPs zu Konten berücksichtigt, bei denen im Kontenstamm die "Mahnbar"-Kennung gesetzt ist. Ist diese Option gesetzt, dann können Sie durch Entfernen der "Mahnen"-Kennung in der Debitorenkontenkarte die OPs dieses Kontos vom Mahnvorschlag ausschließen, auch wenn die OPs selbst als Mahnbar gekennzeichnet sind. Die Verwendung dieser Option ist dann sinnvoll, wenn die Mahnbar-Kennung der Debitoren von einem vorgelagerten System geändert wird, dieses aber bei Änderung der Debitoren-Einstellung die OP-Einstellungen des Debitors nicht anpasst.
Hinweis: diese Einstellung hat keinen Einfluss auf die individuelle Mahnbarkeit der OPs.

      Nur Konten, die nicht autom. gecleart werden:
Es werden im Mahnvorschlag nur OPs zu Konten berücksichtigt, die im Kontenstamm die Zahlungsart "<keine>" gesetzt haben.

Hinweis:        Werden durch eine dieser Einstellungen OPs bestimmter Konten grundsätzlich vom Mahnen ausgeschlossen, dann erscheinen diese OPs auch dann nicht im Mahndialog, wenn "alle OPs ohne Einschränkung anzeigen" aktiviert ist.

 

Im Bereich Sonstige Einstellungen können Sie die Voreinstellungen für Mahnbetrag, Mahnstufe und Mahnfristen festlegen:

      Minimaler Mahnungsbetrag
Hierüber wird festgelegt, ab welchem Gesamtbetrag der Mahnung (d.h. Summe aller auf der Mahnung aufgeführten OPs) eine Mahnung überhaupt gedruckt werden soll. Ist der Gesamtbetrag kleiner als der minimale Mahnbetrag, dann wird keine Mahnung gedruckt.

      Maximal erreichbare Mahnstufe
Diese Einstellung legt fest, welche Mahnstufe ein OP höchstens erreichen kann. Wird z.B. maximal dreimal außergerichtlich gemahnt, dann hinterlegen Sie als maximale Mahnstufe "3".

Wichtig:        Bei einem OP, der die hier hinterlegte maximale Mahnstufe erreicht hat, wird die Mahnstufe nicht weiter erhöht, er gilt auch nicht mehr als mahnbar (ist jedoch optional druckbar).
Der Hintergrund ist, dass für einen OP, der z.B. dreimal erfolglos gemahnt wurde, weitere Schritte wie gerichtliches Mahnverfahren o.ä., eingeleitet werden müssen und er deshalb im normalen Mahnwesen nicht mehr zu berücksichtigen ist.

      Mahnfrist für die 1. Mahnung in Tagen
In diesem Eingabefeld kann die Frist zwischen Fälligkeit des Postens und erster Mahnung festgelegt werden. Ein OP wird so viele Tage nach seiner Fälligkeit zur ersten Mahnung vorgeschlagen, wie in dieser Einstellung hinterlegt ist.
Bei einer ersten Mahnfrist von z.B. 5 Tagen wird werden OPs 5 Tage nach Fälligkeit zum ersten Mal zur Mahnung vorgeschlagen. Wird als erste Mahnfrist 0 eingegeben, so ist der OP nach Ablauf des Nettodatums sofort mahnbar.

      Mahnfrist für weitere Mahnungen in Tagen
Diese Einstellung legt den weiteren Mahnrhythmus nach der ersten Mahnung fest. Ist als weitere Mahnfrist z.B. 10 Tage angegeben, so wird ein OP 10 Tage nach der ersten Mahnung für die nächste Mahnung vorgeschlagen.

 

Belegzusätze auf Mahnungen ausgeben
Ist diese Option aktiv, so werden die Belegzusätze der OP-Buchung auf der Mahnung mit ausgegeben.

Hinweis:        Da die Ermittlung der Belegzusätze zusätzliche Datenzugriffe und damit die Erstellung der Mahnungen verlangsamen kann, sollte diese Option nur gesetzt werden, wenn Sie die Belegzusätze effektiv in der Mahnung verwenden.