Sie erreichen den Monatsabschluss im Menüband "Bearbeiten", dort unter "Abschlüsse > Monatsabschluss > Durchführen". Eine Auswahlmaske, die Ihnen den nächsten abzuschließenden Monat vorschlägt, erscheint.
Voraussetzungen für einen Monatsabschluss
• Sie benötigen das Benutzerrecht "Monatswechsel durchführen".
• Wenn Sie mit Anlagenbuchhaltung arbeiten: Die Übergabe der kalkulatorischen Kosten aus der Anlagenbuchhaltung für den abzuschließenden Monat muss in der Anlagenbuchhaltung durchgeführt sein. Näheres dazu im Handbuch zur Anlagenbuchhaltung.
• Es dürfen keine Buchungen mehr für diesen Monat in einem Stapel vorhanden sein.
• Die Monate müssen in aufsteigender Reihenfolge abgeschlossen werden.
• Monate, deren Ende nach dem aktuellen Tagesdatum liegt, können nicht abgeschlossen werden.
Konsequenzen eines Monatsabschlusses
• Der abgeschlossene Monat ist in der Fibu nicht mehr bebuchbar.
• Fibu-Buchungen, die für abgeschlossene Monate von Fremdsystemen übergeben werden, lehnt die Stapelprüfung ab.
• Auch aus anderen syska ProFI-Modulen (z.B. Offene Posten, Anlagenbuchhaltung) können für abgeschlossene Monate keine Fibu-Buchungen mehr erzeugt werden.
• Es ist möglich, einen Monatsabschluss wieder zurückzusetzen.
• Alle Auswertungen für den abgeschlossenen Monat können weiterhin durchgeführt werden.
• Wenn Sie den letzten Monat eines Geschäftsjahres abschließen, steht noch die 13. Periode zur Verfügung, auch für laufende Geschäftsfälle.
• In der Kostenrechnung können für FIBU-seitig abgeschlossene Monate weiterhin Buchungen erzeugt werden (Sekundärkostenbuchungen, Leistungen), da diese nicht in die FIBU durchgeschrieben werden.
Hinweis: Falls Sie periodenbestimmt buchen: Buchungen mit Kostenrechnung sind in der 13. Periode nur möglich, wenn die Option "13. Periode zulassen" im zentralen Einstellungs-Dialog, dort unter "KORE > Buchungen erfassen" gesetzt wurde. Die Kostenbuchungen sind dann in der KORE Plus der 12. Periode zugeordnet! Hierfür ist es wichtig, dass die 12. Periode nicht mit einer Buchungssperre belegt ist.
Hinweise
• Bevor Sie einen Jahresabschluss durchführen, müssen zuvor alle Monate des abzuschließenden Geschäftjahres abgeschlossen worden sein.
• Sie können Monatsabschlüsse durchführen, müssen dies aber nicht tun (Ausnahme: bevor ein Jahresabschluss durchgeführt wird), d.h. Sie können beliebig viele Monate offen halten. Es ist insbesondere nicht notwendig, einen Monatsabschluss durchzuführen, um Auswertungen zu erhalten (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung).
• Monatsabschlüsse in der ProFI KORE Plus werden nicht automatisch durchgeführt, wernn ein FIBU-Monatsabschluss erfolgt.