Umlagen für Kostenträger

Wie bei Kostenstellen sind auch Umlagen zwischen Kostenträgern möglich. Die Kostenträgerumlagen entsprechen (mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Abweichungen) den Kostenstellenumlagen, es wird deshalb auf das Kapitel Umlagen anlegen verwiesen.

Abweichungen der Kostenträgerumlagen zu den Kostenstellenumlagen:

      Kostenträgerumlagen sind nur für sogenannte "echte Kostenträger" möglich. D. h. der Kostenträger muss als zusätzliche Kostendimension im zentralen Einstellungs-Dialog, dort unter "Kore > Kostendimension", mit Zugriff auf die Tabelle "kr_kostentraeger" angelegt sein.

      Die Umlageart Gemeinkosten unterscheidet sich für Kostenträger wie folgt von den Kostenstellen:
Von einer Allgemeinen Kostenstelle werden die Kosten auf alle vorhandenen Kostenträger umgelegt, wahlweise mit oder ohne Entlastung der abgebenden Kostenstelle.
Es werden nur Kostenträger in die Umlage einbezogen, die im abzurechnenden Monat einen Saldo haben.

Beispiele zur Funktionsweise der Gemeinkostenumlage bei Kostenträgern finden Sie im Abschnitt Beispiele: Gemeinkostenumlagen für Kostenträger.