Hinweis:
Diese Variante ist für Mandanten mit Landeseinstellung Schweiz nicht möglich,
hier erfolgt die Umsatzsteuerermittlung immer über Steuersätze (vgl. Abschnitt
Umsatzsteuerermittlung nach
Steuersätzen).
Die Einstellung, ob die Umsatzsteuerermittlung für Erlöse
nach Konten oder nach Steuersätzen erfolgt, wird in den "Firmeneinstellungen" im
zentralen Einstellungsdialog gesetzt.
Die Ermittlung der Umsatzsteuer nach Konten kann dann verwendet werden, wenn Sie getrennte Erlöskonten pro Steuersatz führen (Hinweis: Aufwandskonten können mit wechselnden Steuersätzen bebucht werden). Der Vorteil dieser Variante liegt in der einfacheren Konfiguration.
Die Steuerermittlung erfolgt nach folgendem Grundschema:
• Umsatzsteuer aus Erlösen und anderen Bemessungsgrundlagen: Es werden die Umsätze der Erlöskonten betrachtet, aus diesen wird der anzumeldende Umsatzsteuerbetrag prozentual gemäß dem hinterlegten Steuersatz ermittelt.
• Vorsteuer aus Aufwendungen: Hier werden die Steuerkonten, auf die Vorsteuer gebucht wurde, ausgewertet. Der anzumeldende Vorsteuerbetrag ergibt sich aus den gebuchten Vorsteuerbeträgen auf diesen Konten.
• Ausnahmen: Sonstige Steuersätze und Steuersätze mit Vorsteuer-Umsatzsteuer-Umbuchung (z.B. innergemeinschaftliche Erwerbe).
Die Steuerung, welches Konto in welche Umsatzsteuerposition einfließt, erfolgt anhand der Umsatzsteuerkennziffer, die dem jeweiligen Sachkonto im Sachkontenstamm hinterlegt wird (Eingabefeld "UStVA-Kz.").