Achtung: Falls Sie Ihre Buchungsdaten per DATEV-Export an Ihren Steuerberater weitergeben: die DATEV unterstützt keine Buchungen wechselnden Steuersätzen auf die Standard-Erlöskonten!
Die Ermittlung der Umsatzsteuer nach Steuersätzen muss dann verwendet werden, wenn Sachkonten mit wechselnden Steuersätzen gebucht werden soll und diese wechselnden Steuersätze an unterschiedlichen Positionen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auszuweisen sind. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Inlands- und EG-Erwerbe auf dasselbe Aufwandskonto gebucht werden sollen oder auch Erlöskonten mit gemischten Steuersätzen (z.B. Umsatzsteuer Regel / ermäßigt / frei).
Es ist jedoch auch möglich, diese Variante zu verwenden, wenn Sie getrennte Sachkonten je Steuersatz führen.
Hinweis:
Die Einstellung, dass die Umsatzsteuerermittlung nach Steuersätzen
erfolgt, wird im Bereich "Firmeneinstellungen" im zentralen Einstellungs-Dialog
gesetzt.
Für Mandanten mit Landeseinstellung Schweiz erfolgt die
Umsatzsteuerermittlung immer über Steuersätze (keine Wahlmöglichkeit).
Die Steuerermittlung erfolgt nach folgendem Grundschema:
• Umsatzsteuer aus Erlösen und anderen Bemessungsgrundlagen: Es werden die Umsätze der Erlöskonten anhand der bebuchten Steuersätze als Bemessungsgrundlage ermittelt, aus dieser wird der anzumeldende Umsatzsteuerbetrag prozentual gemäß dem Steuersatz ermittelt.
• Vorsteuer aus Aufwendungen: Hier werden die Steuerkonten, auf die Vorsteuer gebucht wurde, ausgewertet. Der anzumeldende Vorsteuerbetrag ergibt sich direkt aus den gebuchten Vorsteuerbeträgen auf diesen Konten.
• Besonderheiten: Steuersätze mit Vorsteuer-Umsatzsteuer-Umbuchung (z.B. innergemeinschaftliche Erwerbe) sowie Umsatzsteuerpositionen mit getrennten Kennziffern für Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag.