Umsatzsteuerkennziffern an den Konten hinterlegen

Welche Kennziffern für welche Positionen des UStVA-Formulars zu verwenden sind, ist den amtlichen UStVA-Formularen zu entnehmen:

      Deutsche UStVA:
Die Umsatzsteuerkennziffern beziehen sich auf die Kennziffern der Eintragungsfelder im Formular und nicht auf die Zeilennummern des Formulars!

      Österreichische UVA:
Die Kennziffern können dem Formular U30 entnommen werden.

Die Kennziffern sind in den Sachkonten in der jeweiligen Sachkontenkarte folgendermaßen zu hinterlegen:

Tipp:   Sie können die derzeit vergebenen UStVA-Kz. und Steuerarten im Sachkontenplan einsehen. Wenn Sie den Sachkontenplan als Bildschirmreport ausgeben, so können Sie per Drill-down aus dem Report in die jeweilige Sachkontenkarte verzweigen und dort die Kennziffer ändern.

Konten

Steuerart
Sachkonto

Kennziffer
Sachkonten

Erlöskonten Inland

Umsatzsteuer Regel/ermäßigt

Kennziffer gemäß Formularposition

Erlösminderungen Inland wie gewährte Skonti, Boni etc.

Umsatzsteuer Regel/ermäßigt

Kennziffer gemäß Formularposition

Vorsteuerkonten

Vorsteuer Regel/ermäßigt

Kennziffer gemäß Formularposition

Innergemeinschaftliche Erwerbskonten (Wareneingang innergemeinschaftlicher Erwerb mit UStID-Nr.)

Vorsteuer EG Regel/ermäßigt mit Einstellung VSt-USt-Buchung

Kennziffer gemäß Formularposition

Konten für Nachlässe aus innergem. Erwerb mit UStID-Nr.
(erhaltene Skonti EG, Boni EG etc.)

Vorsteuer EG Regel/ermäßigt mit Einstellung VSt-USt-Buchung

Kennziffer gemäß Formularposition

Erlöskonten Ausland

Umsatzsteuer 0% (sofern steuerfrei)

Kennziffer gemäß Formularposition, sofern in der UStVA auszuweisen

Vorsteuerkonten

Keine

Kennziffer gemäß Formularposition

EG-Vorsteuerkonten

Keine

Keine

Umsatzsteuerkonten

Keine

Keine

Aufwandskonten (außer innergem. Erwerb)

Vorsteuer Regel/ermäßigt/0%

Keine

Einfuhrumsatzsteuerkonto

Keine

Kennziffer gemäß Formularposition

Aufwandsminderungskonten (erhaltene Skonti, Boni etc.) außer innergem. Erwerb

Vorsteuer Regel/ermäßigt/0%

Keine

Zur Einrichtung der Kennziffern/Steuersätze für Fälle, in denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist (Reverse Charge, z.B. bei bestimmten Bauleistungen in Deutschland/Österreich), beachten Sie bitte auch den Abschnitt Umsatzsteuervoranmeldung bei Steuerlastumkehr (Bauleistungen/Reverse Charge).

Hinweise:       Verwenden Sie bei Rechnungen, die steuerfrei angelegt, aber mit Skonto ausgebucht werden sollen, eine Steuerart, die mit einem Steuersatz von 0% angelegt wurde und nicht "keine Steuer", da ohne Steuerinformation andernfalls keine automatische Skontoausbuchung erfolgen kann.

 

Hinweise für die österreichische UVA:
Im Sachkonto können auch vierstellige Kennziffern eingegeben werden, falls der Wert von diesem Konto an zwei Stellen im UVA-Formular einbezogen werden muss. Beispiel: Kennziffer im Konto = 1020, Kontowert wird sowohl in Feld 10 als auch in Feld 20 berücksichtigt.

Für eine korrekte Darstellung von Dreiecksgeschäften und sonstigen Leistungen in UVA und ZM können entsprechend die Dummy-Kennziffern 13 und 14 mit der Kz. 21 zu Doppelkennziffern kombiniert werden. Dazu ist lediglich die Doppelkennziffer 1321 (für Dreiecksgeschäfte) bzw. 1421 (für sonstige Leistungen) in den betroffenen Sachkonten zu hinterlegen.