Kennung

Die Kontenkennung steuert Buchungsfunktionen. Je nach Kennung werden die Sachkonten für verschiedene Buchungsvorfälle freigegeben oder gesperrt.

Beispiel: beim Bebuchen eines Kontos mit Kennung "Finanzkonto" in Kombination mit einem Personenkonto wird bei der Buchungserfassung zusätzlich der Dialog zum OP-Ausgleich geöffnet.

Wichtig:         Die Kontenkennungen sind funktionale Kennungen, die das Programmverhalten steuern, sie können vom buchhalterischen Sprachgebrauch abweichen!
Beispiel: die Kennung "Forderungskonto" ist für automatische Durchbuchungen bei Debitorenbuchungen vorgesehen, Konten mit dieser Kennung können nicht manuell bebucht werden. Die Kennung "Forderungskonto" darf deshalb z.B. nicht für Bilanzkonten, die zwar (sonstige) Forderungen darstellen, aber manuell bebucht werden sollen, vergeben werden.
Falls mit einem Konto keine besondere Funktion verbunden ist, verwenden Sie die Kennung "keine"!

Kennungen für Konten der Anlagenbuchhaltung sind nur relevant, wenn Sie die ProFI Anbu benutzen (oder evtl. später benutzen möchten). Details dazu finden Sie im Handbuch zur Anlagenbuchhaltung (Kapitel "Zusammenspiel Finanz- und Anlagenbuchhaltung").

In der nachfolgenden Tabelle sind die möglichen Kennungen aufgeführt:

 

 

Kennung:

verwendet für:

Keine

Konten ohne spezielle Funktion, verwendbar für alle Konten, auf die keine der sonstigen Kennungen zutrifft. Die Eigenschaften GuV oder Bilanz sowie mit oder ohne Steuer klassifizieren diese Konten normalerweise hinreichend.

AfA-Konto (außer­plan­mäßig)

Anlagenbuchhaltung: Konten, die für außerplanmäßige Abschreibungen auf ein Anlagegut verwendet werden.

AfA-Konto (planmäßig)

Anlagenbuchhaltung: Konten, auf die die planmäßigen Abschreibungen gebucht werden.

Aktivierte Eigenleistungen

Anlagenbuchhaltung: Werden Anlagegüter in Eigenleistung erstellt, so wird der Aufwand für aktivierte Eigenleistung auf Konten mit dieser Kennung gebucht.

Anbu-Sonderposten

Anlagenbuchhaltung: Wird für Sonderposten im sozialen Bereich (z.B. Zuschüsse für Pflegeheime) verwendet. Diese Sopos sind nur auf Anlagegüter, die linear abgeschrieben werden und keine Sonder-AfA in Anspruch nehmen zuordenbar. Ansonsten werden keine weiteren Arten von Sonderposten unterstützt.

Anlagen im Bau

Anlagenbuchhaltung: Bestandskonten für Anlagen im Bau. Nach Fertigstellung und Aktivierung der Anlage wird diese auf ein Anlagekonto umgebucht.

Anlagenkonto

Anlagenbuchhaltung: Bestandskonten für aktive Anlagen. Jedem Anlagenkonto muss zusätzlich ein Konto für planmäßige AfA zugeordnet werden (es stehen dafür nur Konten mit der Kennung "AfA-Konto (planmäßig)" zur Auswahl).

Zugänge zum Anlagevermögen können bei eingeschalteter Anlagenbuchhaltung nur auf Anlagenkonten gebucht werden.

Anlagenkonto (Finanzanlagen)

Anlagenbuchhaltung: Die betreffenden Anlagenstammsätze erhalten automatisch eine Nutzungsdauer von 0 Monaten und die AfA-Methode "keine".

Finanzanlagen können nur mit den speziellen Bewegungsarten "Wertminderung" bzw. "Werterhöhung" (statt AfA/Zuschreibung) bebucht werden, welche sowohl die AHK als auch den Buchwert ändern. Außerdem können noch die folgenden Bewegungen gebucht werden: Teil-/Zugang (Kauf), Teil-/Abgang (Verkauf), Abgang (Verschrottung), Umsetzung und Umbuchung.

Aufwand (erhaltene An­zahlungsrechnungen)

Wird für die automatische Behandlung von Ist-versteuerten Anzahlungsrechnungen benötigt.

Es muss zusätzlich ein Anzahlungskonto als Gegenkonto angegeben werden, dieses muss die Kennung "Aufwand (geleistete An­zahlungen)" haben.

Details zu Anzahlungs­rechnungen finden Sie im Abschnitt Anzahlungen.

Aufwand (geleistete Anzahlung)

Wird für die automatische Behandlung von Ist-versteuerten Anzahlungsrechnungen benötigt.

Es muss zusätzlich ein Aufwandskonto als Gegenkonto für die automatische Umbuchung angegeben werden, dieses muss die Kennung "Aufwandskonto" haben.

Details zu Anzahlungs­rechnungen finden Sie im Abschnitt Anzahlungen.

Aufwandskonto

GuV-Aufwandskonten (ohne EG-Erwerbe und Anlagen).

 

Aufwandskonto (EG)

Buchungen auf Konten, die mit dieser Kennung versehen sind, werden nur zugelassen, wenn das Gegenkonto ein Kreditor mit Umsatzsteueridentnummer (UStID) ist (Ausnahme: bei Verwendung der Buchungsarten Eröffnungsbuchung, Umbuchung, Steuerumbuchung findet diese Prüfung nicht statt).

Einfuhrkonto

Einfuhrumsatzsteuerkonto

Erlöse (erhaltene An­zah­lungen)

Wird für die automatische Behandlung von Ist-versteuerten Anzahlungsrechnungen benötigt.

Es muss zusätzlich ein Erlöskonto als Gegenkonto für die automatische Umbuchung angegeben werden, dieses muss die Kennung "Erlöse" haben.

Details zu Anzahlungsrechnungen finden Sie im Abschnitt Anzahlungen.

Erlöse (gestellte Anzah­lungs­rechnungen)

Wird für die automatische Behandlung von Ist-versteuerten Anzahlungsrechnungen benötigt.

Es muss zusätzlich ein Gegenkonto für die automatische Umbuchung angegeben werden, dieses muss die Kennung "Erlöse (erhaltene Anzahlung)" haben.

Details zu Anzahlungsrechnungen finden Sie im Abschnitt Anzahlungen.

Erlöse aus Anlagenverkauf

Anlagenbuchhaltung: Wird benutzt, um Erlöse(!) aus Anlagenverkäufen zu buchen. Buchgewinne/-verluste werden auf Konten mit der Kennung "Restwert bei Anlagenverkauf (Gewinn)" bzw. "Restwert bei Anlagenverkauf (Verlust)" (automatisch) gebucht.

Erlöskonto

Erlöskonten der GuV (ohne EG und Anlagen).

Erlöskonto (EG)

Buchungen auf Konten, die mit dieser Kennung versehen sind, werden nur zugelassen, wenn das Gegenkonto ein Debitor mit Umsatzsteueridentnummer (UStID) ist (Ausnahme: bei Verwendung der Buchungsarten Eröffnungsbuchung, Umbuchung, Steuerumbuchung findet diese Prüfung nicht statt).

Für die Berücksichtigung von EG-Erlösbuchungen in der Zusammenfassenden Meldung ist die entsprechende UStVA-Kennziffer im Sachkonto oder Steuersatz (je nach Grundeinstellung für die UVA-Ermittlung) sowie eine beim Debitor eingetragene UStID maßgeblich.

Euro-Differenzenkonto

Automatikkonto zur Verbuchung von Rundungsdifferenzen bei Euro-Buchungen. Es muss mindestens ein Konto mit dieser Kennung angelegt und in der Standardkontenverwaltung zugewiesen sein.

Finanzkonto (Bank/Besitzwechsel/diskontierter Wechsel/Kasse/ Transit-OPs)

Für alle Finanzkonten gilt: Beim Bebuchen eines dieser Konten gegen ein Personenkonto wird ein OP-Ausgleich ermöglicht (sofern die OP-Verwaltung in den Firmeneinstellungen aktiviert ist).

Im OPos-Modul können Finanzkonten zum Ausbuchen sowie z.T. für den Zahlungsverkehr benutzt werden.

Finanzkonto (Bank): Einem Konto dieser Kennung kann eine Bankverbindung zugeordnet und es kann für den Zahlungsverkehr verwendet werden. Finanzkonten (Bank) können in Fremdwährung geführt werden.

Finanzkonto (Kasse): Diesen Konten ist keine Bankverbindung zuordenbar, sie können jedoch ebenfalls zum OP-Ausgleich verwendet werden.

Finanzkonto (Transit-OPs): Beim OP-Ausgleich über ein Finanzkonto (Transit-OPs) werden Transit-OPs angelegt (vgl. OPos-Handbuch).
Wenn Sie ein Finanzkonto anlegen wollen, über das Sie "Zahlungen in der Schwebe" buchen wollen (z.B. Scheckzahlungen), dann können Sie dieses auch als Finanzkonto (Bank) anlegen, wenn Sie keine Transit-OPs erzeugen möchten. Einem Konto mit dieser Kennung kann eine Bankverbindung zugeordnet und damit im Zahlungsverkehr verwendet werden.

Finanzkonto (Besitzwechsel) und Finanzkonto (diskontierter Wechsel): Konten mit dieser Kennung werden von der Wechselverwaltung benötigt. Details dazu finden Sie im OPos-Handbuch.

Forderungs­ab­schreibungen

Wird für die Abschreibung von Debitoren-OPs verwendet.

 

Forderungskonto

Sammelkonten für Forderungen. Konten mit dieser Kennung können nicht manuell bebucht werden, sondern werden im Hintergrund automatisch bei Debitoren-OP-Buchungen bebucht.

Es muss mindestens ein Forderungskonto vorhanden sein, es können jedoch auch mehrere angelegt werden (z.B. um Forderungen gegen Auslandsdebitoren von Forderungen gegen Inlandsdebitoren zu trennen).

In der Kontenkarte Debitoren kann jedem Debitor das jeweils zu verwendende Forderungskonto zugeordnet werden.

Gewinnkonto

Gewinnkonten werden in der Regel als Bilanz(passiv)konten angelegt.

Beim Jahresabschluss werden automatisch alle GuV-Konten auf dieses Gewinnkonto saldiert.

Die ProFI Fibu benötigt mindestens ein Konto vom Typ Gewinnkonto als Hilfskonto für den Jahresabschluss. Verwenden Sie dafür nicht solche Konten, auf denen Sie Gewinnvorträge in der Bilanz führen, sondern ein eigenes Konto.

OP-Differenzen

Beim OP-Ausgleich haben Sie die Möglichkeit, OP-Restbeträge auf Konten mit dieser Kontenkennung auszubuchen.

OP-Differenzenkonten kann ein Steuersatz hinterlegt werden, in diesem Fall findet eine Steuerrückrechnung (analog zu Skonto) statt. Für steuerlose OP-Differenzen sind Konten mit der Kennung "Spesen und Gebühren" zu verwenden.

Restwert bei Anlagenverkauf (Gewinn)

Anlagenbuchhaltung: Dient zur automatischen Verbuchung von Buchgewinnen aus Anlagenverkäufen.

Restwert bei Anlagenverkauf (Verlust)

Anlagenbuchhaltung: Dient zur automatischen Verbuchung von Buchverlusten aus Anlagenverkäufen.

Sachkonten-OP

Auf Konten mit dieser Kennung werden Sachkonten-OPs geführt. Weitere Informationen zu Sachkonten-OPs finden Sie im Abschnitt Sachkonten-OPs im Kapitel "Spezielle Buchungsfälle".

Saldovortragskonto

Gegenkonto für Eröffnungsbuchungen, kann nur in der Buchungsart "Eröffnungsbuchungen" gebucht werden.

Sie können diese Kennung nur dann einstellen, wenn die Kontenklasse des Kontos auf "Saldovortrag" eingestellt ist. Die Kennung ist nach der ersten Buchung auf dieses Konto nicht mehr änderbar.

Vor dem ersten Jahresabschluss muss das Saldovortragskonto ausgeglichen sein (bzw. die Soll- und Habensummen aller Saldovortragskonten, wenn mehrere verwendet werden), andernfalls ist die Eröffnungsbilanz nicht vollständig.

Buchungen auf Saldovortragskonten finden immer steuerfrei statt. OP-Eröffnungsbuchungen werden deshalb auch steuerfrei durchgeführt (siehe auch die Hinweise im Abschnitt Eröffnungsbuchungen).

Saldovortragskonten kann jedoch trotzdem eine Steuerart hinterlegt werden, diese wird allerdings nur als Steuerinformation an die erstellten OPs weitergereicht, um diese mit Skonto und Steuerkorrektur ausbuchen zu können.

Sie können für jeden benötigten Steuersatz ein eigenes Saldovortragskonto anlegen, z.B. 9000 für steuerfrei, 9001 für Vorsteuer Regel Kreditoren, 9002 für Umsatzsteuer Regel Debitoren etc.

Skontokonto

Konten für die automatische Skonto­verbuchung beim OP-Ausgleich.

Konten, die in der Steuerverwaltung als Skontokonto eingetragen werden sollen, benötigen diese Kennung. Dem Skontokonto ist die zugehörige Steuerart zuzuweisen.

Wenn Sie ein neues Skontokonto für eine neue Steuerart anlegen möchten, so müssen Sie zunächst die Steuerart in der Steuerartenverwaltung angelegt haben, damit Sie diese dem neu anzulegenden Skontokonto zuweisen können. Nachdem Steuerart und Skontokonto angelegt sind, können Sie die eigentlichen Steuersätze für die neue Steuerart anlegen.

Skontokonto (noch nicht fällig)

Wird für die automatische Behandlung von Ist-versteuerten Anzahlungsrechnungen benötigt. Details zu Anzahlungsrechnungen finden Sie im Abschnitt Anzahlungen.

Sonstiger betrieblicher Aufwand

Anlagenbuchhaltung: Ist ein Aufwandskonto mit dieser Kennung bei einem Sachkonto mit der Kennung "Anbu-Sonderposten" hinterlegt, so wird bei Buchungen in der Anlagenbuchhaltung mit der Bewegungsart "Sonderposten (Einstellung)" eine entsprechende Automatikbuchung in der Finanzbuchhaltung erzeugt.

Sonstiger betrieblicher
Ertrag

Anlagenbuchhaltung: (Gegen-)Konten bei Zuschreibungen auf Anlagegüter.

Spesen und Gebühren

Beim OP-Ausgleich besteht die Möglichkeit, OP-Restbeträge (die z.B. durch Bankspesen resultieren), auf Konten mit dieser Kontenkennung auszubuchen.

Buchungen auf solche Konten erfolgen generell ohne Steuerrückrechnung, daher wird bei Auswahl dieser Kennung im Sachkonto als Steuerart automatisch "keine Steuer" hinterlegt. Soll bei OP-Restbuchungen eine Steuerkorrektur erfolgen, so sind Konten mit der Kennung "OP-Differenzen" zu verwenden.

Steuerkonto

Auf diese Konten werden die Vor- bzw. Umsatzsteuerbeträge gebucht. Die Zuordnung Steuersatz und Steuerkonto erfolgt über die  Steuerver­waltung.

Umbuchungen zwischen Steuerkonten, die nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung berück­sichtigt werden sollen (z.B. gegen ein Verrechnungskonto Finanzamt), müssen in der Buchungsart "Steuerumbuchungen" erfolgen.

Steuerkonto (noch nicht fällig)

Steuerkonten für nicht fällige Steuern aus Ist-versteuerten Anzahlungsrechnungen. Weitere Hinweise dazu finden Sie im Abschnitt Anzahlungen

Verbindlichkeitenkonto

Sammelkonten für Verbindlichkeiten. Konten mit dieser Kennung können nicht manuell bebucht werden, sondern werden im Hintergrund automatisch bei Kreditoren-OP-Buchungen bebucht.

Es muss mindestens ein Verbindlichkeitskonto vorhanden sein, es können jedoch auch mehrere angelegt werden (z.B. um Verbindlichkeiten gegen Auslandskreditoren von Verbindlichkeiten gegen Inlandskreditoren zu trennen).

In der Kontenkarte Kreditoren kann jedem Kreditor das jeweils zu verwendende Verbindlichkeitskonto zugeordnet werden.

Währungs-Differenzenkonto

Automatikkonto zur Verbuchung von Rundungsdifferenzen bei Fremdwährungsbuchungen. Es muss mindestens ein Konto mit dieser Kennung angelegt und in der Standardkontenverwaltung zugewiesen sein.

Nicht zu verwechseln mit Währungsgewinn/-verlustkonten!

Zu beachten bei Mandanten mit aktivierter KORE: Konten mit dieser Kennung können nicht als Kostenkonto geführt werden. Eine ggf. aktivierte Option "Kostenkonto" wird daher beim Speichern des Stammsatzes zurückgesetzt!

Währungsgewinnkonto

Konten mit dieser Kennung werden für automatische Währungsgewinnbuchungen beim OP-Ausgleich verwendet. Sie benötigen mindestens ein solches Konto zur Hinterlegung in den Standardkonten.

Währungsverlustkonto

Konten mit dieser Kennung werden für automatische Währungsverlustbuchungen beim OP-Ausgleich verwendet. Sie benötigen mindestens ein solches Konto als Standardkonto.

 

Bei den Kennungen Verbindlichkeitenkonto und Forderungskonto ist zu beachten, dass diese nur für Durchbuchungskonten (Sammelkonten) verwendet werden, da Konten mit dieser Kennung nicht direkt bebucht werden können. Konten, die buchhalterisch zwar Forderungen oder Verbindlichkeiten darstellen, aber manuell bebucht werden (z.B. Steuerzahllast, Darlehen, Forderungen/Verbindlichkeiten Sozialversicherung etc.) sind mit der Kontenkennung "keine" zu versehen.