Die meisten Unternehmen sind vollständig vorsteuerabzugsfähig, d.h. sie dürfen 100% der bei Eingangsrechnungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Eine nicht vollständige Vorsteuerabzugsfähigkeit kommt insbesondere bei Bauleistungen vor: Je nach Größe des gewerblichen Anteils eines Bauvorhabens kommt es zu einer unterschiedlichen Abzugsfähigkeit der Vorsteuer (0%, 100%, sonstiger Prozentsatz), gleichzeitig fallen immer mehr Bauleistungen unter §13b UStG (= Steuerlastumkehr / Reverse Charge).
Neben Bauleistungen treten solche Fälle auch z.B. bei gemeinnützigen Unternehmen auf, die für bestimmte Bereiche auch nur teilweise VSt-abzugsfähig sind.
Wichtig:
Die hier beschriebene Erweiterung steht zur Verfügung eingeschränkt für deutsche Mandanten (mit der Einstellung "Landspezifisches Verhalten = Deutschland" im zentralen Einstellungsdialog) bei manuell in der Fibu erfassten Buchungen mit der Buchungsart "Lfd. Geschäftsvorfälle".
Bei österreichischen oder Schweizer Mandanten würde das Nutzen dieser Erweiterung zu Unstimmigkeiten in der UStVA führen.
Bei Buchungen, die über eine Schnittstelle in die Fibu gelangen (z.B. flex. ASCII-Import / OFCK-Kopplung), wird der anteilige Vorsteuer-Abzug nicht berücksichtigt.
Die im Folgenden beschriebenen Einstellungen sind nur zu treffen, wenn Sie diese Erweiterung auch tatsächlich nutzen wollen. Andernfalls brauchen Sie in Ihren Einstellungen der Steuerverwaltung und des Sachkontenrahmens keine Änderungen vornehmen.
Hinweis:
Für Anwender mit lizenzierter DATEV-Schnittstelle ist zu beachten, dass Geschäftsvorfälle mit anteiligem Vorsteuerabzug nicht gebucht werden dürfen auf Konten, die im Sachkontenstamm als "DATEV-Automatikkonto" gekennzeichnet sind!
Hintergrund: Bei DATEV-Automatikkonten wird der Bruttobetrag der Buchung beim Export verwendet; beim Import wird der übergebene Betrag entsprechend als Bruttobetrag interpretiert und die Steuer ermittelt aus dem im Konto hinterlegten Steuerschlüssel.
Der nicht-abzugsfähige Vorsteuer-Anteil wird in einer separaten Fibu-Buchungszeile geführt und kann bei Bedarf – vom bebuchten Aufwandskonto abweichend – einem separaten Sachkonto zugeordnet werden. Damit wird ermöglicht, dass auch in der Kostenrechnung der reine Nettoaufwand und der nicht-abzugsfähige Vorsteuer-Anteil getrennt auswertbar sind. Abzugsfähige Anteile von 0 - 100% sind abbildbar.