In der Fibu unter "Stammdaten > Steuer > Steuerarten sollten neue Steuerarten angelegt werden für die Fälle, wo anteiliger Vorsteuerabzug benötigt wird (z.B. für "Vorsteuer voller Satz teilweise abzugsfähig" / "Bauleistungen gem. §13b teilw.abzugsf.").
Dies ist programmseitig nicht zwingend notwendig, erleichtert jedoch später die Abstimmung und Nachvollziehung der gebuchten Belege.
Werden die neuen Steuerarten standardmäßig für bestimmte Geschäftsvorfälle benötigt, empfiehlt sich, die neuen Steuerarten in den entsprechenden Aufwandskonten zu hinterlegen, so dass beim Buchen direkt die Steuerart für die anteilig abzugsfähige Vorsteuer vorgeschlagen wird. Ansonsten hängt es wie gewohnt von den Einstellungen der zugeordneten Steuerklasse ab, ob beim Buchen zu der gewünschten Steuerart gewechselt werden kann.
Zu den neuen Steuerarten werden noch neue Steuersätze benötigt, diese sind anzulegen in der Fibu unter "Stammdaten > Steuer > Steuersätze" oder per Doppelklick auf den Zeilenkopf der Steuerart. Für das Steuerkonto, Skontokonto und die übrigen Konten können dieselben Konten verwendet werden wie für die entsprechenden Steuereinstellungen für den vollständigen Vorsteuerabzug.
In der Spalte "nicht-abzugsfähig-Konto" wird festgelegt, auf welches Sachkonto der nicht abzugsfähige Anteil der Vorsteuer fließen soll:
• ist diese Spalte leer, fließt der nicht abzugsfähige Anteil auf das in der Buchung angesprochene Aufwandskonto
• ist ein Konto eingetragen, fließt der nicht abzugsfähige Anteil auf dieses Konto; zulässig und in der Auswahlliste enthalten sind nur Konten mit bestimmten Kennungen im Sachkontenstamm (z.B. "Aufwandskonto", "Sonstiger betrieblicher Aufwand", "<keine>")
o ist das hinterlegte Konto ein Kostenkonto, wird für den nicht abzugsfähigen Anteil eine Kostenbuchung erzeugt gemäß der Kostenaufteilung der Aufwandsbuchung (Ausnahme: ist im nicht-abzugsfähig-Konto eine Schablone hinterlegt, so erfolgt die Kosten-aufteilung für den nicht abzugsfähigen Anteil gemäß der Schablone)
• wird in der Buchung ein Anlagenkonto angesprochen, fließt der nicht abzugsfähige Anteil immer auf das Anlagenkonto, da der nicht abzugsfähige Anteil mit dem (Teil-)Zugang zu aktivieren ist.
In der Spalte abzugsfähig % geben Sie an, welcher Anteil in der Buchungsmaske als abzugsfähiger Anteil vorgeschlagen werden soll