Bei manuellen Buchungen mit oder ohne Stapel ist zunächst der Beleg zu erfassen wie gewohnt. Die einzige Änderung für die Buchungserfassung betrifft das Feld Abzugsf. mit dem Prozentsatz für den anteiligen Vorsteuerabzug:
• der Prozentsatz für den abzugsfähigen Anteil wird vorgeschlagen gem. dem geltenden Steuersatz zur gewählten Steuerart
• der Vorschlag ist änderbar für Benutzer, die das Benutzerrecht "Steuer ändern" haben
• es können Prozentsätze von 0 bis 100 eingegeben werden mit max. 2 Nachkommastellen
o bei 0% abzugsfähiger Anteil entfällt die Buchungszeile für den abzugsfähigen Anteil
o bei 100% abzugsfähiger Anteil entfällt die Buchungszeile für den nicht abzugsfähigen Anteil
• werden die Eingabe-Felder in der Buchungsmaske mit ENTER bestätigt, so wird das Feld "Abzugsf." übersprungen, um den gewohnten Erfassungsablauf nicht zu stören; das Feld kann mit der Maus oder der TAB-Taste erreicht werden
• ist im Steuersatz kein Prozentsatz hinterlegt, ist das Feld "Abzugsf." leer und unzugänglich.
Im Feld "Steuerbetrag" wird der gesamte Steuerbetrag (nicht abzugsfähiger + abzugsfähiger Anteil) angezeigt, im Infofeld für die Steuer-Daten unterhalb der Zeile wird das Steuerkonto für den abzugsfähigen Anteil dargestellt.
Ist der Beleg im Stapel fertig erfasst, kann der abzugsfähige Anteil noch eingesehen werden (Spalte "Abzugsfähig").
Nach Verbuchen des Stapels ergibt sich folgende Darstellung der Buchung:
Beispiel 1: Aufwandsbuchung gem. §13b UStG, gebucht mit der Steuerart " VT13b Vorst. §13b teilw." aus den obigen Screenshots, ohne Änderung des abzugsfähigen Anteils beim Erfassen des Belegs:
• Die Aufwandszeile weist in den
Steuerinfos den gesamten Steuerbetrag (nicht abzugsfähiger + abzugsfähiger
Anteil) aus:
• in der Steuerumbuchung ist die
Vorsteuer-Seite aufgeteilt auf 2 Buchungszeilen:
Hinweis: Nach diesem Schema werden auch Aufwandsbuchungen aus EG-Erwerb mit anteiligem Vorsteuer-Abzug verarbeitet.
Beispiel 2: Aufwandsbuchung mit Inlands-Vorsteuer, gebucht mit der Steuerart "VT Vorst. Regel teilw.", mit Änderung des abzugsfähigen Anteils beim Erfassen des Belegs auf 33,33%:
• Variante: Steuersatz ohne Konto für den nicht abzugsfähigen
Anteil:
•Aufwandsbuchung mit
Aufteilung der Steuerzeile, der nicht abzugsfähige Anteil fließt auf
das angesprochene Aufwandskonto: