Zu- oder Teilzugänge aus Einkauf sind üblicherweise kostenrechnerisch neutral, da ja die kalkulatorischen Abschreibungen in die Kostenrechnung fließen.
Für Sonderfälle besteht jedoch die Möglichkeit, das Anlagenkonto auch als Kostenkonto einzustellen (Option "Kostenkonto" in der Sachkontenkarte des Anlagekontos), so dass bei (Teil-)Zugängen aus Einkauf auch eine Kostenbuchung erfolgt.
Hinweis: Beachten Sie zur zeitlichen Reihenfolge der Verbuchung von Zugängen auch die Hinweise im Abschnitt Kalkulatorische AfA bei Anlagenzugängen und Anlagenabgängen.
Informationen zur Kostenrechnung bei (Teil-)Zugänge aus Eigenleistung finden Sie im Abschnitt Buchungen in der Anlagenbuchhaltung.