Zugang / Abgang Finanzanlagen

Der Zugang einer Finanzanlage wird genauso gebucht wie der einer Sachanlage, es gibt keine Unterschiede im Ablauf in der Finanzbuchhaltung.

Beim Einpflegen des zugehörigen Stammsatzes in der Anlagenbuchhaltung ist zu beachten, dass die Felder für Normal- und Sonderabschreibung sowie für die Nutzungsdauer gesperrt sind und nicht bearbeitet werden können. Kalkulatorische Abschreibung kann auch bei Finanzanlagen genutzt werden.

Als Pflichtfelder müssen die Inventarnummer (sofern nicht mit der automatischen Inventarnummernvergabe gearbeitet wird) und die Kostenstelle angegeben werden, alle weiteren Angaben sind optional.

Teilzugänge für Finanzanlagen sind ebenso zulässig wie bei Sachanlagen, sie werden genauso gebucht und es gibt auch hier keine Unterschiede im Ablauf in der Finanzbuchhaltung.

Für den Abgang einer Finanzanlage gibt es mehrere Möglichkeiten:

      Abgang (Verschrottung):
wird wie die Verschrottung einer Sachanlage gebucht (siehe Abschnitt Buchungen auf vorhandene Anlagenstammsätze), es gelten die gleichen Einschränkungen für das Belegdatum und die Auswahl des Sollkontos.

      (Teil-)Abgang (Verkauf / Privatentnahme):
wird analog zum (Teil-)Abgang einer Sachanlage gebucht (siehe Abschnitt Zusammenarbeit Finanz- und Anlagenbuchhaltung).
Der vorgeschlagene Buchungsbetrag wird ermittelt aus dem angegebenen AHK-Abgangsbetrag zzgl. Steuer (falls beim angesprochenen Erlöskonto eine Steuerart hinterlegt ist); anteilige AfA für das Abgangsjahr wird nicht berücksichtigt, da die Anlage nicht abgeschrieben wird.

      Gutschrift / Gutschrift (Rückgabe):
wird analog zur Gutschrift bzw. Rückgabe für eine Sachanlage gebucht (siehe Abschnitt Zusammenarbeit Finanz- und Anlagenbuchhaltung).