Sonderposten auflösen / Jahresabschluss

Die Auflösung von Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung der zugeordneten Anlage, die Abschreibung der Anlage und die Sonderposten-Auflösung sind zeitgleich beendet.

Alternativ zur systemseitigen, automatischen Auflösung des Sonderpostens im Rahmen des Jahresabschlusses der Anlagenbuchhaltung kann der Sonderposten auch manuell aufgelöst werden.

Hinweis:        Bei der Bereitstellung der AfA-Periodenwerte für die Finanzbuchhaltung werden die Auflösungsbeträge der zugeordneten Sonderposten nicht berücksichtigt.