Hinweis: Beachten Sie insbesondere für die Einstellungen zur kalkulatorischen AfA auch den Abschnitt Zusammenarbeit mit der Kostenrechnung!
Diese Einstellungen steuern die Ermittlung der kalkulatorischen AfA.
Wichtig:
Generell gilt, dass eine Ermittlung von kalkulatorischer AfA nur für die Anlagen
vorgenommen wird, bei denen im Stammsatz ein Startdatum für den Beginn der
kalkulatorischen AfA hinterlegt ist. Ist kein Kalkulationsstartdatum beim
Anlagegut eingetragen, dann wird dieses nicht in die Ermittlung der
kalkulatorischen AfA einbezogen!
Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie
in der Beschreibung der Felder zum Anlagenstammsatz im Abschnitt Registerkarte Kalk.AfA
und Werte.
Weitere Informationen zur kostenrechnerischen Behandlung von
kalkulatorischer AfA finden Sie im Abschnitt Zusammenarbeit mit der
Kostenrechnung!