Kalkulatorische Abschreibung

In der Einstellung kalkulatorische AfA ermitteln wählen Sie aus, auf welche Weise kalk. AfA berechnet werden soll:

      nur bei betriebsindividueller Nutzungsdauer:
Kalkulatorische AfA wird nur für diejenigen Anlagegüter ermittelt, bei denen eine betriebsindividuelle Nutzungsdauer hinterlegt ist. Die kalkulatorische AfA wird bei betriebsindividueller Nutzungsdauer immer linear ermittelt.
Anlagegüter, bei denen keine betriebsindividuelle Nutzungsdauer hinterlegt ist, werden bei dieser Einstellung in der kalkulatorischen AfA nicht berücksichtigt!

      ggf. wie Normal-AfA:
Wenn bei einem Anlagegut keine betriebsindividuelle Nutzungsdauer hinterlegt ist, dann wird bei dieser Einstellung die kalkulatorische Abschreibung wie die Normal-AfA errechnet. Die kalkulatorische AfA ist dabei jedoch nicht zwingend gleich der steuerlichen AfA!
Anlagen, bei denen eine betriebsindividuelle Nutzungsdauer hinterlegt ist, werden kalkulatorisch linear über die betriebsindividuelle Nutzungsdauer abgeschrieben.
Über die bei dieser Einstellung verfügbare Option "Weiter abschreiben, wenn Rest-AfA = 0" kann festgelegt werden, dass die kalkulatorische AfA auch dann noch ermittelt werden soll, wenn die steuerliche Rest-AfA=0 ist.

      gemäß Abschreibungsplan:
Diese Einstellungsoption ist nur einstellbar, wenn noch keine kalkulatorischen Kosten für das nächste abzuschließende Geschäftsjahr verbucht worden sind.
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen AfA werden nur aktive Anlagen berücksichtigt, da nur solche auch steuerlich abgeschrieben werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anlage ein Beginndatum für die kalkulatorische AfA hinterlegt wurde.
Bei dieser Einstellung wird die kalkulatorische AfA aus den Abschreibungsplänen ermittelt, am Ende des Jahres entspricht die kalkulatorische AfA damit der steuerlichen AfA (Normal-AfA plus eventuelle Sonder-AfA).
Alle Angaben im Anlagenstammsatz zur kalkulatorischen AfA außer dem Beginndatum der kalkulatorischen AfA werden bei dieser Einstellung ignoriert.
Beachten Sie bei Auswahl dieser Option auch die angezeigten Erläuterungen und befolgen Sie die dort angegebenen Hinweise!

Über die Option "GWGs sofort kalk. abschreiben" wird festgelegt, dass die GWGs im Zugangsmonat kalkulatorisch sofort mit den vollen AHK abgeschrieben werden, bzw. - je nach gewählter Einstellung für "Abschreibung: vollständig | Erinnerungswert" und "kalkulatorische AfA ermitteln" - auf den Erinnerungswert.
Diese Einstellung hat keine Auswirkung auf Sammel-GWGs!

Die Option "GWG-Sofortabschreibung ggf. korrigieren" bewirkt, dass ein durch nachfolgende Buchungen veränderter GWG-Anschaffungswert (z.B. durch Skonti) im Nachhinein auch kalkulatorisch korrigiert wird. Auch diese Einstellung hat keine Auswirkung auf Sammel-GWGs!

Hinweis:        Falls Sie auf die Option "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" umstellen möchten und bereits Anlagen vorhanden sind, dann müssen Sie diese auf diese Einstellung vorbereiten. Führen Sie dazu die entsprechenden Funktionen im Fibu-Abgleich (fibuabgl.exe) aus.