In der Einstellung kalkulatorische AfA ermitteln wählen Sie aus, auf welche Weise kalk. AfA berechnet werden soll:
•nur bei
betriebsindividueller Nutzungsdauer:
Kalkulatorische AfA wird nur
für diejenigen Anlagegüter ermittelt, bei denen eine betriebsindividuelle
Nutzungsdauer hinterlegt ist. Die kalkulatorische AfA wird bei
betriebsindividueller Nutzungsdauer immer linear ermittelt.
Anlagegüter, bei
denen keine betriebsindividuelle Nutzungsdauer hinterlegt ist, werden bei dieser
Einstellung in der kalkulatorischen AfA nicht berücksichtigt!
•ggf. wie Normal-AfA:
Wenn bei einem Anlagegut keine betriebsindividuelle
Nutzungsdauer hinterlegt ist, dann wird bei dieser Einstellung die
kalkulatorische Abschreibung wie die Normal-AfA errechnet. Die kalkulatorische
AfA ist dabei jedoch nicht zwingend gleich der steuerlichen AfA!
Anlagen, bei
denen eine betriebsindividuelle Nutzungsdauer hinterlegt ist, werden
kalkulatorisch linear über die betriebsindividuelle Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Über die bei dieser Einstellung verfügbare Option "Weiter abschreiben, wenn Rest-AfA =
0" kann festgelegt werden, dass die kalkulatorische AfA auch dann
noch ermittelt werden soll, wenn die steuerliche Rest-AfA=0 ist.
•gemäß Abschreibungsplan:
Diese Einstellungsoption ist nur einstellbar, wenn noch keine
kalkulatorischen Kosten für das nächste abzuschließende Geschäftsjahr verbucht
worden sind.
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen AfA werden nur aktive
Anlagen berücksichtigt, da nur solche auch steuerlich abgeschrieben werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anlage ein Beginndatum für die
kalkulatorische AfA hinterlegt wurde.
Bei dieser Einstellung wird die
kalkulatorische AfA aus den Abschreibungsplänen ermittelt, am Ende des Jahres
entspricht die kalkulatorische AfA damit der steuerlichen AfA (Normal-AfA plus
eventuelle Sonder-AfA).
Alle Angaben im Anlagenstammsatz zur
kalkulatorischen AfA außer dem Beginndatum der kalkulatorischen AfA werden bei
dieser Einstellung ignoriert.
Beachten Sie bei Auswahl dieser Option
auch die angezeigten Erläuterungen und befolgen Sie die dort angegebenen
Hinweise!
Über die Option "GWGs sofort kalk.
abschreiben" wird festgelegt, dass die GWGs im Zugangsmonat
kalkulatorisch sofort mit den vollen AHK abgeschrieben werden, bzw. - je nach gewählter Einstellung
für "Abschreibung: vollständig | Erinnerungswert"
und "kalkulatorische AfA ermitteln" - auf den Erinnerungswert.
Diese
Einstellung hat keine Auswirkung auf Sammel-GWGs!
Die Option "GWG-Sofortabschreibung ggf. korrigieren" bewirkt, dass ein durch nachfolgende Buchungen veränderter GWG-Anschaffungswert (z.B. durch Skonti) im Nachhinein auch kalkulatorisch korrigiert wird. Auch diese Einstellung hat keine Auswirkung auf Sammel-GWGs!
Hinweis: Falls Sie auf die Option "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" umstellen möchten und bereits Anlagen vorhanden sind, dann müssen Sie diese auf diese Einstellung vorbereiten. Führen Sie dazu die entsprechenden Funktionen im Fibu-Abgleich (fibuabgl.exe) aus.