außerplanmäßige AfA

AfA, die aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, welche im Jahr ihrer Geltendmachung die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes haben sinken lassen (z.B. Veralterung), vorgenommen wird. Außerplanmäßige AfA wird zusätzlich zur planmäßigen AfA gebucht und wirkt sich erst im Folgejahr auf die Bemessungsgrundlage der zukünftigen Normal-AfA aus.