Finanzanlagen verwalten

Bei der Verwaltung von Finanzanlagen gilt es, grundsätzliche Unterschiede zur Verwaltung von Sachanlagen zu beachten: Finanzanlagen werden z.B. nicht mit jährlicher AfA abgeschrieben, sondern regelmäßig neu bewertet.

In der Anlagenbuchhaltung hängt die Behandlung einer Anlage als Sachanlage oder als Finanzanlage von der Kennung des Anlagenkontos ab: bei Finanzanlagen ist für das Sachkonto die Kennung 'Anlagenkonto (Finanzanlagen)' zu wählen. Wird diese Kennung ausgewählt, dann wird gleichzeitig das Feld 'AfA-Konto' gesperrt, da für Finanzanlagen keine jährliche Abschreibung im Rahmen des Anbu-Jahresabschlusses erfolgt.

Im folgenden wird beschrieben, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es in der Programmfunktionalität bei der Abbildung von Sachanlagen und Finanzanlagen gibt.

Hinweis:        In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Anlagenstammsätze für Finanzanlagen bei einem Sachkonto mit der Kennung "Anlagenkonto" zu führen. Damit stehen für diese dann sämtliche Bewegungsarten zur Verfügung, genauso wie bei Stammsätzen für Sachanlagen, die nicht regelmäßig abgeschrieben werden.