Die Neubewertung einer Finanzanlage (z.B. zum Bilanzstichtag) wird über eine Buchung in der Anlagenbuchhaltung mit einer der folgenden Bewegungsarten vorgenommen (siehe Abschnitt Buchungen auf vorhandene Anlagenstammsätze):
•Wertminderung:
als
Sollkonto stehen die Sachkonten mit der Kennung 'AfA-Konto (planmäßig)' zur
Auswahl, das Belegdatum ist nicht eingeschränkt auf die nächste abzuschließende
Nutzungsperiode.
Die Wertminderung wirkt sich sowohl auf die AHK als auch auf den
Buchwert aus und wird im Anlagengitter unter 'Abgänge' ausgewiesen.
Die
Wertminderung kann storniert werden mit der Stornofunktion in der
Finanzbuchhaltung unter 'Buchen - Buchungen suchen'.
•Werterhöhung:
als
Habenkonto stehen die Sachkonten mit der Kennung 'sonstiger betrieblicher
Ertrag' zur Auswahl, das Belegdatum ist nicht eingeschränkt auf die nächste
abzuschließende Nutzungsperiode.
Die Werterhöhung wirkt sich sowohl auf die
AHK als auch auf den Buchwert aus und wird im Anlagengitter unter 'Zugänge'
ausgewiesen.
Die Wertminderung kann storniert werden mit der Stornofunktion
in der Finanzbuchhaltung unter 'Buchen - Buchungen suchen'.
Hinweis: Die Buchung von manueller AfA oder Zuschreibungen ist für Finanzanlagen nicht zulässig.