Beim Buchen von anlagen-relevanten Eingangsrechnungen in FIBU oder REBU ist oft nicht bekannt, ob es sich um einen Zugang für eine neue Anlage oder einen Teilzugang für eine bestehende Anlage handelt.
Daher kann diese Festlegung bei Bedarf auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, entsprechend wird standardmäßig die Bewegungsart "erst in ANBU festlegen" vorgeschlagen. Bei Bestätigung mit ENTER oder "OK" kann die Erfassung der Eingangsrechnung abgeschlossen werden, und die Zuordnung zu Neu- oder Teilzugang ist erst bei der nächsten Bearbeitung des ANBU-Buchungsstapels zu treffen.
Hinweis: Alternativ stehen zur direkten Zuordnung auch die Varianten "Zugang Einkauf (Neu)" und "Zugang Einkauf (Teil)" zur Verfügung.
Beim nächsten Start des ANBU-Moduls oder nach der konfigurierten Zeitspanne wird darauf hingewiesen, dass Belege im ANBU-Übernahmestapel zur Nachbearbeitung anstehen. Beim Bearbeiten des ANBU-Übernahmestapels gilt:
• Einträge mit Kennzeichnung "erst in ANBU festlegen":
beim Start der Bearbeitung (per Doppelklick auf den
Eintrag oder Klick auf das Symbol Bearbeiten) ist die
ANBU-Bewegungsart zu wählen:
o Bei "Zugang Einkauf (Neu)"
wird der Anlagenstammsatz-Dialog geöffnet.
Falls die Erfassung des
Anlagenstammsatzes hier abgebrochen wird, bleibt der Eintrag im Übernahmestapel
mit der Kennzeichnung als Neuzugang stehen.
o Bei "Zugang Einkauf (Teil)"
wird der Dialog "Auswahl eines Anlagegutes zur Kontonummer …" geöffnet zur
Auswahl des Stammsatzes, zu dem der Teilzugang gehört.
Falls die Zuordnung hier abgebrochen wird,
bleibt der Eintrag im Übernahmestapel stehen und bei der nächsten Bearbeitung
ist die ANBU-Bewegungsart erneut zu wählen.
• Einträge mit Kennzeichnung "Zugang Einkauf (Neu)" können mit Hilfe des
Symbols Bewegungsart von 'Zugang Einkauf (Neu)'
zu 'Zugang Einkauf (Teil)' ändern nachträglich in einen Teilzugang
umgewandelt werden.
Hinweis: Eingangsrechnungen, die bereits bei der Erfassung in FIBU oder REBU als Teilzugang zu einem vorhandenen Anlagenstammsatz deklariert wurden, können nicht nachträglich in einen Neuzugang umgewandelt werden. Dies liegt darin begründet, dass in diesem Fall direkt mit Verbuchung des Beleges in der FIBU auch ANBU-seitig die Verarbeitung als Teilzugang durchgeführt wird, so dass solche Belege nicht mehr im ANBU-Übernahmestapel verbleiben.