Teilzugänge erfolgen immer auf ein bestehendes aktives oder im Bau befindliches Anlagegut. Der erste "Teilzugang" muss deshalb mit der Bewegungsart "Zugang (Einkauf)" erfolgen, damit ein Anlagenstammsatz angelegt wird.
Die möglichen Buchungssätze entsprechen denen für Zugang (Einkauf).
Eine Beschreibung des Ablaufs finden Sie im Kapitel Beispiel 3: Teilzugänge aus Einkauf.
Die AHK werden bei einem Teilzugang um den Betrag des Teilzugangs erhöht, der Teilzugangsbetrag über die Restnutzungsdauer abgeschrieben jahresweise (nicht bei Anlagen im Bau).
Erfolgt die (spätere) Bezahlung des Teilzugangs mit Skontoabzug, so werden die AHK um den Skontobetrag automatisch verringert. Dies erfolgt dann, wenn die Zahlungsbuchung (mit Skonto) gebucht wird.
Hinweise:
Teilzugänge aus
Eigenleistung werden in der Anlagenbuchhaltung
erfasst.
Teilzugänge aus Einkauf können auch auf Unterstammsätze eines
Anlageguts gebucht werden.