1. Die
Anlagenbuchhaltung muss für den
Mandanten aktiviert und das Startdatum der Anlagenbuchhaltung
angegeben sein. Dies wird in der Finanzbuchhaltung im zentralen Einstellungs-Dialog (dort unter "Allgemein >
Firmeneinstellungen" durchgeführt. Bevor Sie das Startdatum festlegen, lesen Sie
das Kapitel Einrichtung
der Anlagenbuchhaltung und Übernahme von Altbestand, da das
Startdatum der Anlagenbuchhaltung nach der Festlegung nicht mehr änderbar
ist!
Falls Sie mit Buchungskreisen arbeiten, beachten Sie zusätzlich das
Kapitel Buchungskreise auf Seite 45.
2. Setzen Sie die globalen Einstellungen der Anlagenbuchhaltung im zentralen Einstellungs-Dialog (dort unter "Anbu").
3. Richten Sie die von der Anlagenbuchhaltung benötigten Standardkonten im Modul FIBU ein und weisen Sie diese zu (unter "Stammdaten > Verwalten > Standardkonten").
4.
Überprüfen Sie in der FIBU, ob bei den Anlagekonten jeweils die
richtigen Kontenkennungen und die AfA-Konten für die Jahres-AfA (und ggf. auch für die
Monats-AfA) eingetragen sind. Hinweise zu den einzustellenden Kontenkennungen
finden Sie in der FIBU-Hilfe sowie im Abschnitt Zusammenarbeit Finanz- und
Anlagenbuchhaltung in der Hilfe der Anlagenbuchhaltung.
Falls Sie
noch Eröffnungsbuchungen auf den Anlagekonten zur Übernahme von Altbestand
vorzunehmen haben, sollten Sie diese vornehmen, bevor Sie die Kontenkennungen
für die Anlagekonten einstellen (zur Vorgehensweise vgl. Kapitel Einrichtung
der Anlagenbuchhaltung und Übernahme von Altbestand).
5. Legen Sie in der Anlagenbuchhaltung die von Ihnen benötigten Inventargruppen, Standorte und Versicherungsgruppen an (unter "Stammdaten > Verwalten"). Wenn Sie mit Wiederbeschaffungswerten und -indizes arbeiten, so weisen Sie die WB-Indizes auch den Anlagekonten in der Finanzbuchhaltung zu.
6. Übernehmen Sie Ihren Altbestand an Anlagegütern, sofern vorhanden. Wir empfehlen dringend, dazu den Textdatei-Import zu verwenden, da hier Korrekturen am einfachsten möglich sind (vgl. Abschnitt Übernahme von Altbestand).
7. Nachdem der Import erfolgreich durchgeführt wurde, ist der Anlagenbestand mit den Werten der Anlagekonten in der Finanzbuchhaltung abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Werte für den Altbestand mit den Kontensalden der Finanzbuchhaltung synchron sind.
Achtung:
Der Abgleich zwischen Finanz- und Anlagenbuchhaltung muss erfolgen, bevor
weitere Buchungen auf bestehende Güter des Altbestands durchgeführt werden und
bevor zum ersten Mal kalkulatorische Abschreibungen verbucht
werden!
Korrekturen des Imports sind nur solange möglich, wie die
importierten Anlagegüter noch nicht bebucht worden sind (auch nicht
kalkulatorisch)!