AfA-Methoden legen fest, wie die Anlagenbuchhaltung intern die Berechnung der AfA durchführt.
Die nach deutschem Steuerrecht zulässigen AfA-Methoden sind bereits vordefiniert und sind in den allermeisten Fällen ausreichend. Eine Übersicht der vordefinierten Abschreibungsmethoden finden Sie im Kapitel System-Abschreibungsmethoden. Selbstdefinierte AfA-Methoden werden nur dann benötigt, wenn Spezialfälle abgebildet werden müssen oder Sie bestimmte Voreinstellungen setzen möchten.
Hinweis:
Über eigene AfA-Methoden ist es möglich, Methoden zu erstellen, die steuerlich
nicht zulässig sind! Für selbstdefinierte AfA-Methoden findet programmseitig
keine Überprüfung der Zulässigkeit statt!
Überprüfen Sie deshalb über die
Funktion "Wertentwicklung" im Anlagenstamm den Abschreibungsverlauf derjenigen
Anlagen, denen Sie selbstdefinierte AfA-Methoden zugewiesen haben.
Sie können über den Eintrag "AfA-Methoden" unter "Auswertungen > Abschreibungen" eine Auswertung mit allen Einstellungen zu den angelegten AfA-Methoden aufrufen.
Nach Aufruf der Funktion unter "Stammdaten > Verwalten > AfA-Methoden" wird zunächst eine Übersichtskartei angezeigt, in der die vorhandenen AfA-Methoden anzeigt werden. Die Bedienung der Übersichtskartei entspricht dem Standard für Karteien.
Nach Betätigung der Schaltfläche Neu bzw. Ändern öffnet sich der Dialog AfA-Methode bearbeiten, in dem die Einstellungen für die AfA-Methode festgelegt werden:
Hinweis: Welches Eingabefeld bzw. welche Option aktiv ist, hängt von der Kombination der getroffenen Einstellungen ab. Es ist deshalb nicht jedes Eingabefeld bzw. jede Option immer freigeschaltet.