Beginn

Über diese Auswahlliste wird festgelegt, wie der AfA-Beginn behandelt werden soll.

Wenn die AfA-Methode eine Normal-AfA-Methode ist:

      Vereinfacht: Die AfA wird gemäß der Vereinfachungsregel (Halbjahresregel) ermittelt.

      Pro rata: Die AfA wird entsprechend dem Anschaffungsmonat ermittelt.

      Jahresanfang: Die AfA wird immer von Anfang des Anschaffungsjahres ermittelt (Beispiel: Gebäude-AfA gemäß den gesetzlichen AfA-Staffeln für Gebäude).

Wenn die AfA-Methode eine Sonder-AfA-Methode ist:

      Neben Normal-AfA: Die Sonder-AfA wird neben, d.h. zusätzlich zur Normal-AfA, in Anspruch genommen. Der Beginn der Sonder-AfA ist dabei identisch zum Beginn der Normal-AfA. Entspricht steuerlich der additiven Sonder-AfA.

      Statt Normal-AfA: Die Sonder-AfA wird anstelle der Normal-AfA in Anspruch genommen. Ist der Sonder-AfA-Betrag geringer als die Bemessungsgrundlage der Normal-AfA, dann wird der Differenzbetrag über die Normal-AfA abgeschrieben. Entspricht steuerlich der erhöhten Sonder-AfA.

      Vor Normal-AfA: Die Sonder-AfA wird vor der Normal-AfA vorgenommen. Nach Ablauf der Sonder-AfA noch vorhandene Restbuchwerte werden über die Normal-AfA abgeschrieben.