Die Vorgehensweise für den Zahlungsvorschlag bei SEPA-Lastschriften entspricht im Wesentlichen dem Zahlungsvorschlag bei den früheren Abbuchungen/Einzügen: Markieren Sie nach dem Füllen der Tabelle die einzuziehenden OPs und übernehmen Sie diese dann über die Schaltfläche "in Zahlungslauf".
Hinweise:
• Beim Markieren wird bei OPs mit der Zahlungsart SEPA-Lastschrift neben der Empfängerbankverbindung der Mandatsstatus geprüft. Sind keine Mandate für das Personenkonto vorhanden, so erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung
• Sie können den Zahlungsvorschlag so einschränken, dass nur OPs mit der Zahlungsart "SEPA-Lastschrift" angezeigt werden, dazu steht Ihnen in der REgisterkarte "Einschränkungen" im Bereich "Einschränkung und Sortierung" unter dem Eintrag "Zahlungsart" die Einschränkungsmöglichkeit auf SEPA-Lastschrift zur Verfügung.
Weitere
Markierungsmöglichkeiten bietet das Symbol im Reiter "Bearbeiten" des
Zahlungsvorschlagsdialogs und erlaubt eine gezielte Auswahl der OPs in den
Zahlungsvorschlag, deren zugeordnetes SEPA-Mandat bestimmte Eigenschaften
aufweist:
• Mandatstyp: Einmalmandat, Dauermandat oder "<Alle>"
• Mandatsart: Basislastschrift, Firmenlastschrift oder "<Alle>"
• Unterschriftsdatum: Auswahl eines bestimmten Datums oder leeres Feld für "Alle"
• Verwendung: Erstlastschrift, Folgelastschrift oder "<Alle>"
Bei Bestätigen der getroffenen Auswahl mit "OK" werden die entsprechenden OPs direkt markiert und die Zahlungs- und Skontobeträge errechnet sowie fremde Bankverbindung und Verwendungszwecke ermittelt.
Bei Nutzung der neuen Filtermöglichkeiten wird empfohlen, den Arbeitsablauf für jeden Zahlunglauf bis inclusive Ausbuchung der OPs vollständig durchzuführen, bevor der Zahlungsvorschlag für den nächsten Zahlungslauf erstellt wird.
Wichtig:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise,
die bei Einschränkung auf "Verwendung = Folgelastschrift" eingeblendet werden
können: aufgrund der vielfältigen Bearbeitungs- und Korrekturmöglichkeiten in
nahezu sämtlichen Schritten des Ablaufs im Zahlungsverkehr kann erst nach
Ausbuchen der Erst-lastschrift zu einem Mandat mit Sicherheit festgestellt
werden, dass das Mandat schon verwendet wurde.
Sind in einem
Zahlungsvorschlag mehrere OPs zu einem bisher noch ungenutzten Mandat enthalten,
so wird bei einer Einschränkung auf "Verwendung = Folgelastschrift" kein OP zu
diesem Mandat markiert. In einem solchen Fall sollte zunächst der Zahlunglauf
für die Erstlastschriften vollständig durchgeführt werden inklusive Schritt
"Debitoren ausbuchen". Danach sind die neuen Mandate als bereits verwendet
bekannt und die weiteren OPs zu diesen Mandaten können als Folgelastschrift
erkannt werden.