Voraussetzungen für den Zahlungsverkehr

Damit der Zahlungsverkehr durchgeführt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      Es müssen ein oder mehrere Sachkonten angelegt sein, denen in der Kontenkarte die Kennung "Finanzkonto (Bank)" oder "Finanzkonto (Transit)" zugewiesen wurde.

      Diesen Sachkonten müssen die eigenen Bankverbindungen zugeordnet sein (Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > Bankverbindung").

      OPs müssen mit einer Zahlungsart versehen sein. Wenn sie im Debitorenstamm die Zahlungsart eingepflegt haben, so sollte dies bereits gegeben sein, da die OPs bei der Einbuchung diese Einstellungen aus dem Debitorenstamm übernehmen.
Falls sie diese Einstellungen nicht gepflegt haben, müssen Sie dies nachholen und die bereits angelegten OPs über die "OP anpassen"-Funktion anpassen (entweder einzeln in der jeweiligen Debitorenstammkarte oder im Menüband "Extras", dort unter "Überprüfen > Debitoren > OPs anpassen").

      Der Benutzer muss Benutzerrechte zum Durchführen des Zahlungsverkehrs besitzen.

      Falls Sie Schecks oder Überweisungen drucken: die mitgelieferten Formularvorlagen sind ggf. auf Ihren Drucker und das von Ihnen verwendete Formular anzupassen. Wir empfehlen beim Formulardruck die Verwendung eines Laserdruckers mit geeigneten Formularen.