Damit der Zahlungsverkehr durchgeführt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Es müssen ein oder mehrere Sachkonten angelegt sein, denen in der Kontenkarte die Kennung "Finanzkonto (Bank)" oder "Finanzkonto (Transit)" zugewiesen wurde.
• Diesen Sachkonten müssen die eigenen Bankverbindungen zugeordnet sein (Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > Bankverbindung").
• OPs müssen mit einer Zahlungsart versehen sein. Wenn sie im
Debitorenstamm die Zahlungsart eingepflegt haben, so sollte dies bereits gegeben
sein, da die OPs bei der Einbuchung diese Einstellungen aus dem Debitorenstamm
übernehmen.
Falls sie diese Einstellungen nicht gepflegt haben, müssen Sie
dies nachholen und die bereits angelegten OPs über die "OP anpassen"-Funktion
anpassen (entweder einzeln in der jeweiligen Debitorenstammkarte oder im
Menüband "Extras", dort unter "Überprüfen > Debitoren > OPs
anpassen").
• Der Benutzer muss Benutzerrechte zum Durchführen des Zahlungsverkehrs besitzen.