Zahlungsverkehr für Einmal-OPs

Einmal-OPs können genauso wie reguläre OPs im Zahlungsverkehr verwendet werden, beachten Sie jedoch dazu folgende Hinweise und Einstellungen:

      Ob ein Einmal-OP für den Zahlungsverkehr vorgeschlagen wird hängt davon ab, ob beim Erfassen der Adress- und Bankdaten eine Zahlungsart angegeben wurde. Wurde keine Zahlungsart ausgewählt, so wird der Einmal-OP im Zahlungsverkehr nicht berücksichtigt.

      Sie können die Standard-Zahlungsart, die bei der Erfassung der Einmal-OPs vorgeschlagen wird, in der Kontenkarte des jeweiligen Sammel-Personenkontos angeben (analog zu einem normalen Personenkonto).

Wurde für den Einmal-OP zwar eine Zahlungsart, aber keine Bankverbindung bei der Erfassung angegeben, dann erfolgt im Zahlungsverkehr eine Abfrage der Bankverbindung.