Skontobetragseingabe

Statt im Eingabefeld den Skontobetrag direkt einzugeben, können Sie auch folgende Möglichkeiten der automatischen Skontobetragserrechnung verwenden.

Sie können statt dem Betrag, zusammen mit dem jeweiligen Skontoprozentsatz, eines der folgenden Kürzel eingeben (z. B. 2s” - für 2 % vom skontierfähigen Betrag). Die Berechnung erfolgt, wenn Sie das Feld Skonto durch Drücken der Tabulator-Taste bzw. Eingabe-Taste verlassen:

      Wie S (vom skontierfähigen Betrag): der Skontobetrag wird auf Basis des skontierfähigen Betrag errechnet.

      Wie R (vom Rechnungsbetrag): der Skontobetrag wird auf Basis des Rechnungsbetrags errechnet.

      Wie Z (vom Zahlungsbetrag): der Skontobetrag wird auf Basis des eingegebenen Zahlungsbetrags errechnet.

      Wie A (vom Ausstand): der Skontobetrag wird auf Basis des OP-Ausstands berechnet.

      Wie P (wie Z, aber ohne Zahlungsbetragänderung): der Skontobetrag wird auf Basis des eingegebenen Zahlungsbetrags errechnet, der Zahlungsbetrag wird aber nicht um den Skontobetrag reduziert.

Beachten Sie, dass bei dieser Art der Skontoberechnung der ermittelte Skontobetrag automatisch vom eingegebenen Zahlungsbetrag abgezogen wird (außer bei der Berechnung über "p")! Es empfiehlt sich deshalb, den Zahlbetrag zunächst ohne Skonto in voller Höhe einzugeben und dann z.B. mit "2z" den Skontobetrag errechnen und den Zahlbetrag korrigieren zu lassen.

Wichtig:         Wenn Sie einen Skontobetrag direkt als Betrag eingeben, so wird der Zahlungsbetrag nicht automatisch reduziert!

Wenn Sie mit skontierfähigen Beträgen arbeiten, können Sie über die Optionen für den Standardskontoabzug (in den OPos-Einstellungen) einstellen, wie die der vom Programm vorgeschlagene Skontobetrag (gemäß den im OP hinterlegten Zahlungsbedingungen) errechnet werden soll:

      Standardskontoabzug vom skontierfähigen Betrag: Basis der automatischen Skontoberechnung ist der skontierfähige Betrag des OPs.
Sie können diese Einstellung auch dann verwenden, wenn Ihre OPs generell voll skontierfähig sind. In diesem Fall ist der skontierfähige Betrag gleich dem Rechnungsbetrag und die Skontoberechnung geht vom Rechnungsbetrag aus.
Zusätzlich kann bei dieser Einstellung die Option "auch dann, wenn skontierfähiger Betrag größer Ausstand" gesetzt werden. Wenn eingeschaltet, dann wird der vorgeschlagene Skontobetrag nicht auf den OP-Ausstand verringert, sollte der Skontobetrag größer als der Ausstand sein. Diese Einstellung ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn auch Gutschriften an Debitoren skontierfähig sind, da andernfalls kein automatischer Skontoabzug erfolgt.

      Standardskontoabzug vom Ausstand: Basis der automatischen Skontoberechnung ist der Ausstand des OPs.

Weitere Informationen zur Skontobasis finden Sie im Abschnitt Skontobasis.