Registerkarte SEPA / AZV

Der Bereich DE, DTAZV betrifft den Zahlungsverkehr mit deutschem Auslandszahlungsverkehrsformat für Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums.
Falls beim Auslandszahlungsverkehr die Möglichkeit zur Weiterleitung der statistischen Meldungen im Auslandszahlungsverkehr (Z1-Meldung) per DTAZV-Datei genutzt werden soll, dann setzen Sie die Option "AZV-Meldedaten an die Bundesbank weiterleiten", sie ist auch für Zahlungen an Debitoren (z.B. Auszahlung von Gutschriften) gültig.

Hinweis:        Ohne diese Option werden keine Meldedaten beim Auslandszahlungsverkehr angefragt und Sie müssen die Meldedaten manuell in Papierform (Z1-Formular) erstellen und zusammen mit dem Zahlungslauf bei Ihrer Bank einreichen!

Im Bereich Z4-Meldung: Information zu Finanzinstrumenten wird festgelegt, welche Belegzusätze (s. Fibu-Hilfe im Abschnitt "Belegzusätze") bei der Buchungseingabe zur Erfassung der Daten zu Finanzinstrumenten verwendet werden sollen. Die hier eingestellten Belegzusätze werden beim Erstellen der Z4-Meldung mit ausgewertet.

Im Bereich SEPA-Überweisungen / -Lastschriften wird festgelegt, nach welcher Spezifikaton die SEPA-Dateien erstellt werden sollen. Mit der Einstellung "Automatisch" wird immer die aktuellste Version gemäß Gültigkeitsdatum verwendet.

In manchen Fällen ist es jedoch notwendig, explizit eine bestimmte Spezifikation zu verwenden. Diese kann hier eingestellt werden, so dass ggf. vorhandene neuere Spezifikationen ignoriert werden und die gewählte Spezifikation zum Einsatz kommt:

Spezifikation

Überweisung

Lastschriften

Deutschland: DK (ehem. ZKA) 3.0 – 3.4

pain.001.001.03

pain.008.001.02

Österreich: Stuzza 7.1 (RB 7.1)

pain.001.001.03

pain.008.001.02

 

Für den SEPA-Zahlungsverkehr mit einer eigenen österreichischen Bankverbindung sind zusätzlich die Absender-ID und Empfänger-ID anzugeben.

Im Bereich SEPA-Lastschriften sind Einstellungen für die Erzeugung von SEPA-Mandaten zu treffen:

      Eingabefeld Gläubiger-Identifikationsnummer: hier ist die Ihnen zugeteilte UCI einzutragen. Wird eine bestehende UCI geändert, so erscheint eine Nachfrage, ob die bestehenden SEPA-Mandate gültig bleiben oder auf "ungültig" gesetzt werden sollen.

Sollen die Mandate weiterhin gültig bleiben, so erhält jedes betroffene SEPA-Mandat einen neuen Versionseintrag, der die Änderung dokumentiert. Die übrigen Eigenschaften der SEPA-Mandate (Status etc.) bleiben unberührt.
Bei der nächsten Verwendung dieser SEPA-Mandate erfolgt jeweils eine Änderungsanzeige in der SEPA-Datei, die betroffene SEPA-Lastschrift wird dabei nicht zwangsweise als erneute Erst-Lastschrift eingestuft (d.h. die Deklaration der betroffene SEPA-Lastschrift als Erst- oder Folgelastschrift erfolgt unabhängig von der Änderung der Gläubiger-ID).

Werden die Mandate für ungültig erklärt, können sie im SEPA-Lastschrift-Zahlungsverkehr nicht mehr verwendet werden.

Hinweis: Als Änderung der Gläubiger-ID im Sinne dieser Beschreibung gelten Änderungen von Land-ID, Prüfziffer oder landspezifischer Kennung der Gläubiger-ID (dies betrifft die 1.-4. Stelle sowie den Teil ab der 8. Stelle).

Änderungen an der Geschäftsbereichskennung (5.-7. Stelle der Gläubiger-ID) gelten nicht als Änderung im Sinne dieser Beschreibung. Dieser Teil der Gläubiger-ID wird in Deutschland standardmäßig bei der Zuteilung der Gläubiger-ID mit "ZZZ" vorbelegt und kann später vom Besitzer der Gläubiger-ID zur Kennzeichnung von Geschäftsbereichen oder Filialen beliebig mit alphanummerischen Zeichen versehen werden.

      Auswahlliste Vergabe Lastschrift-Mandatsnummer: hier können Sie auswählen, ob Sie die Lastschrift-Mandatsnummer frei eingeben ("manuell") oder automatisch vergeben lassen wollen ("automatisch").
Bei der automatischen Nummernvergabe stehen Ihnen zusätzlich die Eingabefelder "Präfix-Mandatsnummer" sowie "Startwert Mandatsnummer" zur Verfügung.

      Auswahlliste Ausführungsdatum in der Datei: hier können Sie auswählen, wie das Ausführungsdatum der einzelnen Zahlungsbelege gesteuert werden soll:

Einheitlich für die gesamte Datei:  
alle Zahlungsbelege in der SEPA-Lastschrift-Datei sind demselben Ausführungsdatum zugeordnet

Getrennt für Erst- und Folge-LS:    
getrennte Felder für das Ausführungsdatum von Erst- und Folgelastschriften werden bereit-stellt, wobei als Ausführungsdatum jeweils "<heute> + Mindest-Vorlauffrist" vorgeschlagen wird.
Die Mindest-Vorlauffrist beträgt bei Basis-Lastschriften für die Erst- und Folgeverwendung des Mandats 5 resp. 2 Bankarbeitstage (TARGET2-Geschäftstage), bei Firmen-Lastschriften jeweils 1 Bankarbeitstag unabhängig von der Erst- oder Folgeverwendung

Gemäß OP-Fälligkeitsdatum:         
das Ausführungsdatum wird nicht mehr beim Erstellen der Datei explizit angegeben, sondern entspricht dem Fälligkeitsdatum der OPs, die per SEPA-Lastschrift ausgeglichen werden (je nach Zahlziel des OPs wird das Skontodatum oder Nettofälligkeitsdatum hierfür herangezogen). Dabei gilt:
- Werden OPs mit unterschiedlichen Fälligkeitsdaten zu einem Zahlungsbeleg zusammengefasst, so erhält der Sammelbeleg das späteste innerhalb dieser Zusammenfassung vorkommende Fälligkeitsdatum als Ausführungsdatum (z.B. 3 OPs mit Fälligkeit am 17.09., 23.09. und 28.09. werden zusammengefasst, der Sammelbeleg erhält den 28.09. als Ausführungsdatum).
- Liegt ein OP-Fälligkeitsdatum vor dem Termin, der sich aus "<heute> + Mindest-Vorlauffrist" ergibt, so wird das Ausführungsdatum in der SEPA-Datei auf "<heute> + Mindest-Vorlauffrist" gesetzt (Nachholung versäumter Einzüge)

Gemäß OP-Ausführungsdatum:     
das Ausführungsdatum wird nicht mehr beim Erstellen der Datei explizit angegeben, sondern entspricht einem expliziten SEPA-Datum, das bei der Übergabe von Rechnungsbuchungen per Schnittstelle durch ein vorgelagertes System dem Beleg mitgegeben werden kann. Dabei gilt:
- Bei OPs ohne angegebenes SEPA-Datum wird das OP-Fälligkeitsdatum herangezogen.
- Ein explizites SEPA-Datum kann nicht bei manuellen OP-erzeugenden Buchungen angegeben werden. Es ist vorbehalten für Belege, die über eine Schnittstelle übergeben werden und für die in den Reports des vorgelagerten Systems (z.B. Rechnungsdruck) eine SEPA-Prenotification mit explizit genanntem Lastschriftdatum enthalten ist.
- Das SEPA-Datum kann bei Bedarf im OP-Ändern-Dialog angepasst werden.
- Werden OPs mit unterschiedlichen SEPA-Daten zu einem Zahlungsbeleg zusammengefasst, so erhält der Sammelbeleg das späteste innerhalb dieser Zusammenfassung vorkommende SEPA-Datum als Ausführungsdatum (z.B. 3 OPs mit SEPA-Datum am 17.09., 23.09. und 28.09. werden zusammengefasst - der Sammelbeleg erhält den 28.09. als Ausführungsdatum).
Liegt ein SEPA-Datum vor dem Termin, der sich aus "<heute> + Mindest-Vorlauffrist" ergibt, so wird das Ausführungsdatum in der SEPA-Datei auf "<heute> + Mindest-Vorlauffrist" gesetzt.

Hinweis:        Bei der 2. – 4. Variante können so SEPA-Lastschrift-Dateien mit etlichen "Payment Information"-Sektionen (<PmtInf>) erzeugt werden - jeweils getrennt pro Ausführungsdatum und Kennzeichnung als Block für Erst- oder Folgelastschriften.

Dies entspricht den SEPA-Regeln, kann jedoch ggf. nicht von allen Bankportalen / Banking-Programmen verarbeitet werden. Falls Ihre Bank keine Dateien mit mehreren "Payment Information"-Sektionen annimmt, verwenden Sie bitte die Variante "Einheitlich für die gesamte Datei" und erzeugen getrennte Dateien gemäß den Vorgaben Ihrer Bank.

      Option SEPA-Lastschriften bei Kreditoren erlauben: wird benötigt, falls in der Registerkarte Zahlungsverkehr Kred. für die Einstellung "Lastschriften an Kreditoren" die Variante "nach Rückfrage erzeugt" oder "ohne Meldung erzeugt" gewählt ist, so dass auch für Kreditoren SEPA-Mandate verwaltet und im Zahlungsverkehr verwendet werden können.