Rückgängig machen eines Zahlungspostens

Sie können auch Zahlungsposten, die bereits über einen Zahlungslauf an die Bank gegeben wurden, auch wieder in einen normalen OP umwandeln, z.B. wenn die Überweisung von der Bank nicht ausgeführt wurde oder der Zahlungslauf versehentlich zu früh freigegeben wurde.

Details zum Rückgängig machen von Zahlungsposten finden Sie im Abschnitt Debitorenposten/Kreditorenposten rückgängig machen.

Wichtig:         Beachten Sie beim Rückgängigmachen von bereits verarbeiteten Posten, dass Sie dann evtl. den OP-Ausgleich von Hand buchen müssen.