Mahnsprachen

Eine wichtige Eigenschaft ist die "Sprache" eines OPs. Jeder OP bekommt bei seiner Anlage die in den Stammdaten des betreffenden Personenkontos hinterlegte Sprache als Eigenschaft zugewiesen. Voraussetzung dafür ist, dass in der Sprachenverwaltung der Fibu eine oder mehrere Sprachen angelegt sind.

Hinweis:        Die beim OP hinterlegte Sprache lässt sich für einzelne OPs über "OP ändern" nachträglich ändern.

Beim Mahnlauf wählen Sie aus, welche Sprache gemahnt werden soll, es werden dann diejenigen OPs gemahnt, welche die ausgewählte Sprache hinterlegt haben.

Für jede Sprache können Sie eigene mahnstufenabhängige Mahntexte vergeben. Es ist nicht notwendig, dass es sich bei der Sprache um eine echte Sprache wie "Deutsch", "Englisch", "Französisch" etc. handelt. Sie können  beispielsweise auch zwei Sprachen "Händler" und "Endkunde" definieren, die beide deutsche Mahntexte enthalten, im Wortlaut jedoch unterschiedlich formuliert sind.

Neben den vom Benutzer angelegten Sprachen gibt es die spezielle "Sprache" <alle Sprachen>, die alle OPs unabhängig von der tatsächlich hinterlegten Sprache gleich behandelt.

Informationen zur Bedienung des Mahndialogs finden Sie unter Mahnlauf anlegen.

Bevor Sie einen Mahnlauf durchführen, müssen Mahntexte und Mahnvorlagen eingerichtet sein. Hinweise dazu finden Sie unter Mahntexte anlegen und Mahnvorlagen zuweisen.