Mahnbare OPs

Im Bereich "mahnbare OPs" wird eingestellt, welche Arten von OPs grundsätzlich als mahnbar gelten sollen. Mahnbare OPs werden gedruckt, nach Abschluss des Mahnlaufs wird ihre Mahnstufe erhöht und das Mahndatum eingetragen.

Über die verschiedenen Optionen können Sie einstellen, welche OPs als mahnbar betrachtet werden sollen:

Wichtig:         Weitere Erläuterungen zu mahn- und druckbaren OPs finden Sie im Abschnitt Definition fällige, mahn- und druckbare OPs.

      Nur Rechnungen: mahnbar sind nur OPs vom Typ "r" oder "b" mit positivem Betrag.

      Alle OPs mit positivem Betrag: mahnbar sind alle OPs mit positivem Betrag (egal welcher OP-Typ). Positiver Betrag bedeutet: Der Kunde schuldet Ihnen Geld. Dies könnte beispielsweise auch bei einer verrechneten Gutschrift der Fall sein.

      Rechnungen und positive Gutschriften: mahnbar sind OPs vom Typ "r" oder "b" mit positivem Betrag sowie Gutschriften (Typ "g") mit positivem Betrag. Anzahlungen (Typ "a") mit positivem Betrag sind nicht mahnbar.

      Rechnungen und positive Anzahlungen: mahnbar sind OPs vom Typ "r" oder "b" mit positivem Betrag sowie Anzahlungen (Typ "a") mit positivem Betrag. Gutschriften (Typ "g") mit positivem Betrag sind nicht mahnbar.

      Nur OPs ohne automatisches Clearing: nur OPs, die als Zahlungsart "<keine>" hinterlegt haben, werden nicht gemahnt.