Definition fällige, mahn- und druckbare OPs

Wenn ein Mahnvorschlag in OPos erstellt wird, dann wird für jeden OP im Mahnvorschlag ein Status ermittelt anhand dessen entschieden wird, wie der OP im Mahnlauf genau zu behandeln ist.
Beispiel: ein OP ist zu mahnen, ein anderer OP ist nur informativ anzudrucken.

Ein OP kann einen der folgenden Status im Mahnen besitzen:

      OP ist fällig

      OP ist mahnbar

      OP ist druckbar

      OP hat Mahnstopp-Kennung gesetzt.

Ein OP gilt dann als fällig, wenn das Fälligkeitsdatum des OP erreicht oder überschritten ist. Die Fälligkeit ist unabhängig vom Typ, d.h. auch Gutschriften/Anzahlungen können fällige OPs sein, sofern sie ein Fälligkeitsdatum haben.

Ein OP ist nur dann mahnbar, wenn

      das errechnete nächste Mahndatum (Details zur Errechnung siehe unten) kleiner oder gleich dem Tagesdatum ist,

      der Ausstand größer Null ist,

      die Mahnstufe (=MKZ) mindestens 0 ist,

      der OP die maximale Mahnstufe noch nicht erreicht hat und

      keine Mahnsperre gesetzt ist.

      Zusätzlich müssen OP-Typ und Art des Ausstandes (positiv/negativ) mit den Einstellungen für mahnbare OPs im Mahnwesen übereinstimmend sein (z.B. es ist eingestellt, dass nur Rechnungs-OPs mahnbar sein sollen, aber keine sonstigen positiven OPs).

Die Errechnung des nächsten Mahndatums erfolgt nach folgendem Schema:

      Das Feld "Mahndatum" im OP ist gesetzt (z.B. weil bereits eine Mahnung erfolgt ist):
OP-Mahndatum
+ Einstellung "Mahnfrist für weitere Mahnungen in Tagen"
= nächstes Mahndatum

      Das Feld "Mahndatum" im OP ist leer (z.B. weil noch keine Mahnung erfolgt ist):
OP-Fälligkeitsdatum
+ Einstellung "Mahnfrist für die 1. Mahnung in Tagen"
= nächstes Mahndatum.
Ist das OP-Fälligkeitsdatum leer, so wird stattdessen das OP-Valutadatum verwendet.

Hinweis:        Die Mahnbar-Kennung kann bei der Bearbeitung eines Mahnlaufs auch manuell für OPs gesetzt werden. Dies ist aber nur für OPs mit positivem Ausstand möglich.

Ein mahnbarer OP wird ausgedruckt und seine Mahnstufe mit Freigabe des Mahnlaufs erhöht. Bei OPs, die die maximale Mahnstufe erreicht haben, wird die Mahnstufe nicht weiter erhöht und diese sind auch nicht mehr mahnbar (optional jedoch druckbar). Das Datum der letzten Mahnung wird beim zusätzlichem Andruck solcher OPs nicht mehr verändert.

Druckbare OPs sind OPs, welche an sich nicht mahnbar sind (z.B. Gutschriften, nicht fällige Rechnungen), aber zusätzlich auf der Mahnung angedruckt werden sollen. Welche OPs druckbar sind, wird über die Einstellungen für druckbare OPs beim Mahnen festgelegt.

Eine bei einem druckbaren OP eventuell vorhandene Mahnstufe oder ein vorhandenes Mahndatum wird dabei nicht geändert.

Ein manueller Wechsel zwischen druck- und mahnbar bei einzelnen OPs ist mit Einschränkungen möglich.

Das Setzen einer Mahnstopp-Kennung bei einem OP bewirkt, dass dieser OP nicht weiter gemahnt wird, sondern in der bisherigen Mahnstufe stehenbleibt. Ob OPs mit Mahnstop auf den Mahnungen ergänzend angedruckt werden, kann über Optionen festgelegt werden. Mahnstopp-Kennungen bleiben so lange gesetzt, bis sie manuell wieder entfernt werden.